Das Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden: Die AfD um Alice Weidel und Alexander Gauland darf vorerst nicht als Verdachtsfall eingestuft werden. Bild: www.imago-images.de / bM. Popow
Deutschland
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen oder so behandeln. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Freitag verkündeten sogenannten Hängebeschluss und gab damit einem Antrag der AfD statt. Der Beschluss ist zunächst eine Zwischenentscheidung und gilt so lange, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht an seine Stillhaltezusage gehalten oder dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen. Dass die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das BfV am Mittwoch durch Medien publik wurde, wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Informationen "durchgestochen" wurden. Die Richter sehen damit die Vertrauensgrundlage "zerstört".
Erster Antrag wurde im Januar abgelehnt
Die AfD hatte bereits Ende Januar einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit dem dem BfV untersagt werden sollte, die AfD als "Verdachtsfall" oder "gesichert extremistische Bestrebung" einzustufen und zu behandeln. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb, argumentierte die Partei. Das Verwaltungsgericht erklärte nun, die Einstufung als Verdachtsfall sei zwar nun in der Welt, aber mit jeder Verlautbarung vertiefe sich der Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien.
Den ersten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses hatte das Gericht im Januar noch mit Verweis auf die Stillhaltezusagen des Verfassungsschutzes abgelehnt. Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens bestätigte dies später.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt hat und damit ihre Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht. Ausgenommen davon sind AfD-Abgeordnete sowie Kandidaten für Parlamente. Die AfD-Spitze zeigte sich daraufhin empört und warf dem Verfassungsschutz politische Motive vor.
(pas/afp)
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