Die Grünen im Saarland dürfen endgültig nicht mit einer Landesliste an der Bundestagswahl teilnehmen. Das hat der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag in Berlin entschieden. Er wies die Beschwerde der Grünen gegen eine vorausgegangene gleichlautende Entscheidung des Landeswahlausschusses zurück.
Hintergrund ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Listenaufstellung. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden.
Ein Schiedsgericht erklärte die Wahl dieser Liste danach für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei.
Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis. Vor dem zweiten Anlauf der Listenwahl hatte das Bundesschiedsgericht der Grünen dann 49 Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis ausgeschlossen. Das Parteigericht hatte bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten festgestellt.
(lfr/dpa)