Bis zu einer Entscheidung wird die AfD nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet.Bild: dpa / Ronny Hartmann
Deutschland
28.01.2021, 12:4509.02.2021, 14:08
Die AfD könnte vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden. Die Partei versuchte, eine Zwischenregelung vor Gericht zu erreichen, das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag jedoch abgelehnt. Mit der Zwischenregelung wäre die Einstufung vorerst verhindert worden.
Weil der Verfassungsschutz zugesagt habe, bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich darüber zu sprechen, ob er die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft sei keine Zwischenregelung nötig, teilte das Gericht am
Mittwoch mit. Zudem habe der Verfassungsschutz zugesagt, bis zu einer Entscheidung
auf die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu
verzichten.
Schutz der Grundordnung
Laut Gericht bestehe grundsätzlich ein erhebliches öffentliches
Interesse an einer Beobachtung nach einer Einstufung als
Verdachtsfall. Denn es gehe um den Schutz der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung, die von den Verfassungsschutzbehörden zu
verteidigen sei, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts
Köln.
Bereits am Dienstag hatte die AfD im gleichen Eilverfahren einen
Rückschlag hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte
ebenfalls den Erlass einer Zwischenregelung ab. Die AfD hatte
beantragt, dass das Gericht dem Bundesamt für Verfassungsschutz verbieten sollte
bekanntzugeben, dass der sogenannte "Flügel" der AfD bis zu seiner
Auflösung etwa 7000 Mitglieder gehabt habe und seine Mitgliederzahl
auch weiterhin 7000 betrage. Der Verfassungsschutz hatte den Flügel
als extremistisch eingestuft.
Bei der Einschätzung der Gesamtpartei spielt die Frage, wie groß der
Einfluss des formal inzwischen aufgelösten "Flügels" um den Thüringer
AfD-Landeschef Björn Höcke ist, eine wichtige Rolle. Diese Strömung
hatte der Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische
Bestrebung eingestuft.
(pas/dpa)
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