Der Fleischfabrikant Clemens Tönnies steht weiterhin in der Kritik. Nach einem Corona-Ausbruch in einer Fabrik, dem Hauptsitz im ostwestfälischen Rheda-Wiedenbrück, wurden die Arbeitsbedingungen in der Öffentlichkeit diskutiert.
Kritisiert wurde unter anderem, dass das Unternehmen mit Werkverträgen und Leiharbeit versuche, Arbeitnehmerrechte zu umgehen. Infolgedessen beschloss die Bundesregierung ein Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie.
In einem Interview mit der Lebensmittelzeitung bestätigte Tönnies zwar, er wolle die Werkverträge größtenteils abschaffen, verteidigte sich aber gleichzeitig gegen Kritik. "Ich würde meine Wurzeln in der Region nie verleugnen und habe immer als ehrbarer Kaufmann gehandelt", betonte Tönnies. Außerdem wies er die Vorwürfe zurück, für den Corona-Ausbruch in seinem Betrieb verantwortlich zu sein.
Damit beruft er sich auf die Gutachten zweier Wissenschaftler, die die Corona-Fälle auf dem Schlachthof unabhängig voneinander untersucht haben. "Was hier herausgefunden wurde, findet weltweit Beachtung", erklärte Tönnies stolz. Es sei kein Rechtsverstoß gefunden worden, der ursächlich für den Ausbruch gewesen sei. Wissenschaftler waren zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das Virus vermutlich durch das Lüftungssystem und das Fehlen einer Frischluftzufuhr in der Fabrikhalle verbreiten konnte. Daher könne Tönnies "beweisen, dass das Geschehen bei uns mit dem Werkvertragssystem überhaupt nichts zu tun hat".
Gleichzeitig kündigte Tönnies an, auf Werksverträge weitestgehend zu verzichten, kritisierte aber auch den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. "Wir werden bis Jahresende alle Werkvertragsarbeiter in den Kernbereichen fest anstellen", sagte Tönnies. Den Gesetzentwurf halte er jedoch für "schwierig".
"Da geht es nicht nur um Werkverträge, sondern die Flexibilisierung insgesamt wird abgeschafft. Wir sollen ein Konzernverbot bekommen", beschwerte sich Tönnies. Tatsächlich sieht das Gesetzesvorhaben vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertragsarbeiter und ab 1. April 2021 auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen.
Tönnies befürchtet, dass dadurch die für die Massenproduktion übliche Aufteilung von Arbeitsschritten zu ineffizient werden könnte. "Ich muss doch Würste und Schinken produzieren und die an einem anderen Punkt schneiden und verpacken können. Mit Veggie-Wurst und Käse darf ich das", argumentiert der Fleischfabrikant.
Der neue Gesetzesentwurf gilt nicht für kleine Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern. Auf kleinere Betriebe mit Rücksicht auf das Tierwohl umzusteigen, kommt für Tönnies aber wohl nicht in Frage. Er warnte davor, dass Fleisch "wesentlich teurer" werde, wenn man auch noch das Tierwohl berücksichtige. "Wenn Minister glauben, das wäre nur marginal, irren sie sich gewaltig." Er betont: "Wer glaubt, dass in kleinen Betrieben Tierwohl, Nachhaltigkeit oder Sicherheit besser zu realisieren wären, kennt sich nicht aus."
(lau/mit Material von dpa)