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Deutschland
Bei Wahlen gewinnt die NPD schon lange nichts mehr. Jetzt ist sie auch mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert und muss eine Strafe von etwa 1,27 Millionen Euro zahlen.
Grund für die Strafzahlung sind falsche Angaben im Rechenschaftsbericht der Neonazi-Partei aus dem Jahr 2007. Eine Beschwerde der NPD nahm das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag gar nicht erst zur Entscheidung an. Die Argumentation der NPD: Die Partei hält den zu Grunde liegenden Paragrafen 31b des Parteiengesetzes für verfassungswidrig. Er sieht vor, dass Parteien den doppelten Betrag zahlen müssen, über den sie falsche Angaben im Rechenschaftsbericht machen. In speziellen Fällen können auch andere Sätze gelten.
Die Karlsruher Richter sehen das jedoch anders: Die von der NPD angegriffene Norm des Parteiengesetzes knüpft nach Angaben der Verfassungsrichter an die Pflicht an, wahrheitsgemäß über die Finanzen Rechenschaft zu geben. Der Gesetzgeber dürfe bei Verletzungen der Pflichten angemessene Sanktionen vorsehen. Auch die Anwendung des Gesetzes durch das Bundesverwaltungsgericht im vorliegenden Fall sei verfassungsgemäß.
Ursprünglich hatte der Präsident des Deutschen Bundestag die Zahlungsverpflichtung der NPD auf mehr als 2,5 Millionen Euro festgesetzt. Zuvor hatte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert im März 2009 "Unrichtigkeiten" in Höhe von 1,25 Millionen Euro im NPD-Rechenschaftsbericht von 2007 festgestellt. Dagegen zog die NPD vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte die Summe dann in der Revision.
Trommelnd in den finanziellen Ruin: NPD-Mitglieder beim Parteitag der Neonazis 2018 in Bündingen (Hessen).Bild: imago images/Peter Hartenfelser
Keine Steuergelder mehr für die NPD
Mit der nun fälligen Strafzahlung kommt die Neonazi-Partei ihrem finanziellen Ruin ein weiteres Stück näher. 2018 hatte der Bundestag bereits beschlossen, die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Den Weg dafür bereitet hatte das Bundesverfassungsgericht 2017 in seiner Entscheidung im NPD-Verbotsverfahren. Die Richter urteilten, die Partei sei verfassungsfeindlich, könne aber nicht verboten werden, weil sie derzeit keine ernsthafte Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstelle.
Die Verfassungsrichter wiesen jedoch daraufhin, dass der Gesetzgeber verfassungsfeindliche Parteien auch ohne ein Verbot von der Parteienfinanzierung ausschließen kann. Schon zuvor stand die NPD kurz vor der Pleite.
(fh/dpa)
Natürlich sind die Aussagen von Clemens Tönnies rassistisch!
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