Die im Bundestag debattierten Corona-Hilfen sollen auch bei geringem Einkommen greifen.Bild: imago images / Christian Spicker
Deutschland
26.02.2021, 07:2426.02.2021, 07:28
Lockdown, Maskentragen, Homeoffice – die
anhaltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie zehren nicht
nur an den Nerven, sie kosten Bürger und Unternehmen oft auch viel
Geld. Familien, Geringverdienern, Restaurants und Unternehmen mit
Verlusten will die Bundesregierung jetzt unter die Arme greifen. Die
große Koalition hat zwei Pakete geschnürt, die am Freitag im
Bundestag beschlossen werden sollen. Doch der Opposition und der Wirtschaft
ist das nicht genug. Und auch die Länder dürfen – voraussichtlich
Anfang März – ihre Meinung noch kundtun.
Union und SPD hatten die neuen Hilfen nicht nur mit den
ungewöhnlichen Belastungen, etwa Ausgaben für Schutzmasken und
Schnelltests, für die Bürger begründet. Sie sollen auch die
Konjunktur ankurbeln und die Menschen dazu bewegen, wieder mehr Geld
auszugeben. Bereits im vergangenen Jahr hatte es so ein
Konjunkturprogramm gegeben – manche Maßnahmen wirkten gut, andere
kaum, wie Konjunkturforscher herausfanden. Folgende Hilfen sind
dieses Mal geplant:
Kinderbonus:
Für jedes Kind, das in diesem Jahr Kindergeld bekommt, gibt es
einen Bonus von einmalig 150 Euro. Ausgezahlt wird das Geld im Mai – und zwar automatisch ohne Antrag. Den Bund kostet das rund 2,1
Milliarden Euro.
Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett
behalten: Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem
Kinderfreibetrag verrechnet. Pauschal kann man sagen: Je höher das
Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den
Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet,
Geringverdiener profitieren also am meisten davon.
Im vergangenen Jahr hatte es sogar einen Kinderbonus von 300 Euro
gegeben. Damals wirkte die Maßnahme einer Studie zufolge besser als
die gleichzeitige Senkung der Mehrwertsteuer. Von den eingesetzten
gut vier Milliarden Euro seien wohl knapp zwei Drittel für
zusätzlichen Konsum genutzt werden, fand das Institut für
Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) bei einer Befragung
heraus. Der Bonus habe dort geholfen, wo der Bedarf besonders groß
sei, etwa um Anschaffungen für den Online-Unterricht zu bezahlen.
Zuschuss zur Grundsicherung:
Erwachsene Geringverdiener, Langzeitarbeitslose und
Sozialhilfebezieher sollen ebenfalls einen Zuschuss von einmalig 150
Euro bekommen. Das Sozialministerium begründet das mit höheren Ausgaben durch die Pandemie, etwa für Hygieneartikel und zusätzliche
Mahlzeiten zu Hause. Das Geld soll im ersten Halbjahr ausgezahlt
werden. Zugleich soll es auch weiterhin schnell gehen, Leistungen aus
den Grundsicherungssystemen zu beantragen – langwierige Prüfungen
bleiben bis Jahresende ausgesetzt.
Sozialverbände sowie Grüne und Linke sind von der einmaligen
Hilfe enttäuscht. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sprach
von einer "mickrigen Einmalzahlung". Der Sozialverband VdK forderte
einen monatlichen Zuschuss statt eines "Tropfens auf den brennend
heißen Stein". Der Sozialverband Deutschland betonte, auch andere
Familien mit wenig Geld bräuchten Hilfe.
Mehrwertsteuer um Restaurant:
Seit Monaten sind die Restaurants wieder zu und können ihre
Verluste auch kaum durch das Liefergeschäft auffangen. Die
Bundesregierung will ihnen steuerlich unter die Arme greifen: Auf
Speisen in der Gastronomie soll auch weiterhin der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent anfallen. Das kann
allerdings erst wirken, wenn die Gastronomie wieder öffnen darf – deshalb soll die Steuersenkung auch bis Ende 2022 gelten. Bisher war
sie bis zum Sommer befristet. Die Bundesregierung rechnet damit, dass
die Restaurants und Bars so im Jahr Steuern in Höhe von 3,4
Milliarden Euro sparen.
Steuerhilfe für Unternehmen:
Unternehmen, die in der Corona-Krise Verluste machen, sollen
durch eine Steuerhilfe liquider werden. In größerem Umfang als bisher
sollen sie Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus dem
Vorjahr verrechnen können. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen, ohne
den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zuviel gezahlte
Steuern erst später zurückbekommen.
Wirtschaftsverbänden geht das nicht weit genug: Die Summe und der
Zeitraum für den Verlustrücktrag müssten deutlich angehoben werden,
forderten acht Verbände zuletzt in einer Stellungnahme. Die
Bundesregierung plant derzeit eine Obergrenze von 10 Millionen Euro,
die mit dem jeweiligen Vorjahr verrechnet werden dürfen. Die Verbände
kritisieren, viele Unternehmen könnten davon für 2021 kaum
profitieren, weil sie 2020 keinen Gewinn gemacht hätten.
(lfr/dpa)
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