Bundeskanzlerin Angela Merkel stellt neben Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (links) und dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder die strengeren Corona-Maßnahmen vor.Bild: ap / Michael Kappeler
Deutschland
05.01.2021, 19:4205.01.2021, 20:01
Das Coronavirus wütet weiter in Deutschland – und so bleiben
die bestehenden Auflagen bis Ende Januar in Kraft. Hinzu kommen
Verschärfungen etwa der Bewegungsfreiheit.
Was bedeutet das für den Alltag der Menschen in Deutschland?
Die Beschlüsse von
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidentinnen und
-präsidenten im Überblick.
Was neu ist..
Kontakt nur noch mit dem eigenen Haushalt und einer Person
Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig
sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer
weiteren Person erlaubt.
Das heißt etwa, dass sich zwei Paare nicht zum Essen verabreden und zwei Kinder nicht ein anderes Kind zu Hause besuchen dürfen.
Betriebskantinen schließen
Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen
und Getränke zum Mitnehmen anbieten.
Nur noch 15 Kilometer Bewegung in Corona-Hotspots
In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als
200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich
Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem
Wohnort entfernen dürfen. "Tagestouristische Ausflüge stellen
explizit keinen triftigen Grund dar."
Impfungen für alle Menschen in Pflegeheimen
Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner
von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1.
Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden
sein.
Kinderkrankengeld, wenn Kita oder Schule schließen
Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr
für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für
bis zu 20 Tagen. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20
beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das
Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.
Testpflicht für Einreisende aus dem Ausland
Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist,
muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48
Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab
dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann,
bleibt bestehen.
Was weiter gilt...
Alle Läden bleiben zu – mit den geltenden Ausnahmen
Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen
gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen:
Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken,
Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen,
Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen,
Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf,
Futtermittelmärkte und Großhandel.
Schulen bleiben zu
Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die
Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung
sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen
können gesonderte Regelungen gelten.
Kitas schließen
Auch Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen.
Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die
Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu
nehmen.
Unternehmen sollen Homeoffice anbieten
Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum
wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben zu
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie
Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und
ähnliche Betriebe sind zu.
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.
Gottesdienste bleiben möglich
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen
sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur
zulässig, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern gewahrt werden kann.
Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist
untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die
Besucher anmelden.
Testpflicht für Altenheime
Das Personal in stationären Alten- und
Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In
Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen
Coronatests vorweisen.
Nächstes Treffen am 25. Januar
Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut
beraten, wie es im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitergeht.
(se/dpa)
Boris Pistorius (SPD) ist seit Januar 2023 Bundesverteidigungsminister unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Er gilt als einer der beliebtesten Politiker Deutschlands.