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Deutschland
20.05.2019, 16:4820.05.2019, 18:30
Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Montag entschieden, dass der Wahl-O-Mat, ein Angebot das die Bundeszentrale für politische Bildung etwa auch für die aktuelle Europawahl anbot, in seiner aktuellen Form nicht weiterbetrieben werden darf.
Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass das Tool beim Vergleichen der Ergebnisse nur bis zu acht Parteien anzeigen kann – kleinere oder unbekanntere Parteien würden so benachteiligt. (focus.de)
Die von der Bundeszentrale für politische Bildung vorgebrachten Gründe seien nicht geeignet gewesen, die Verletzung der Chancengleichheit zu rechtfertigen, befand das Verwaltungsgericht.
Die Betreiber des Wahl-O-Maten hatten argumentiert, dass eine Darstellung von mehr als acht Parteien in dem Tool technisch nicht möglich sein. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass die Bundeszentrale diese Argumentation nicht glaubhaft hinreichend gemacht dargelegt hätten.
Gegen das Urteil von Montag kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
(pb)
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