Bundesinnenminister Horst Seehofer hätte ein Interview mit AfD-kritischen Äußerungen nicht auf der Internetseite seines Ministeriums veröffentlichen dürfen. Damit habe der frühere CSU-Chef gegen das Gebot staatlicher Neutralität verstoßen und die Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
"Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt", sagte der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag bei seiner voraussichtlich letzten Urteilsverkündung. Insbesondere müsse der Rückgriff auf mit dem Amt verbundene Ressourcen unterbleiben.
Direkte Konsequenzen für den Minister hat das Urteil nicht. Das Interview steht schon lange nicht mehr auf der Internetseite. Das Interview hatte Seehofer im September 2018 der Deutschen Presse-Agentur gegeben. Unmittelbar davor hatte die AfD-Fraktion versucht, im Bundestag den Haushalt des Bundespräsidenten diskutieren zu lassen.
Ihr Vorwurf: Frank-Walter Steinmeier habe "für eine linksradikale Großveranstaltung" geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt hatte.
Seehofer kommentierte das in dem Interview mit den Worten: "Das ist für unseren Staat hochgefährlich." Man könne nicht "wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln". "Das ist staatszersetzend."
Außerdem sagte er:
Nach der Veröffentlichung hatte das Ministerium den dpa-Text zu den anderen Medienberichten auf seiner Homepage gestellt. Die AfD hatte in einem ganz ähnlichen Fall in Karlsruhe schon einmal erfolgreich gegen die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) geklagt.
(om/dpa)