Die "Ständige Vertretung" liegt am Spreeufer in Berlin.Bild: imago stock&people / Schöning
Deutschland
01.11.2020, 11:0201.11.2020, 12:58
Hausverbot für Angela Merkel und Olaf Scholz: Als
Reaktion auf die verordnete Schließung aller Gaststätten ab diesem
Montag möchte die legendäre Berliner Polit-Kneipe "Ständige
Vertretung" (StäV) der Bundeskanzlerin, dem Finanzminister und
weiteren Spitzenpolitikern kein Kölsch mehr ausschenken und auch kein
Eisbein mehr servieren. Die erneute Zwangsschließung sei eine
Katastrophe für die Gastronomie, sagte Geschäftsführer Jörn Peter
Brinkmann der Deutschen Presse-Agentur am Samstag und warf der
Bundesregierung bei ihrer Corona-Politik Aktionismus statt überlegtes
Handeln vor.
In einem Video auf Facebook erklärten Brinkmann und sein Partner Jan
Philipp Bubinger, die Politik habe die Zeit seit April nicht genutzt,
um das Land auf eine zweite Corona-Welle vorzubereiten. Die "StäV"
etwa habe dagegen aufwendig Vorsorge getroffen, um ihre Gäste zu
schützen. Eine Schließung der Gaststätten sei nicht nachzuvollziehen.
Brinkmann rief seine Kollegen in der Gastronomie auf, sich dem
Hausverbot gegen die Politiker anzuschließen.
Dürfen nicht mehr rein: Angela Merkel und Olaf Scholz.Bild: www.imago-images.de / Thomas Imo/photothek.net
Hausverbot auch für Michael Müller und Markus Söder
Der Bann der "StäV" trift auch Berlins Regierenden Bürgermeister
Michael Müller und Gesundheitssenatorin Dilek Kalyci (beide SPD) sowie
Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Davor hatte die
"B.Z." berichtet. Merkel und Scholz seien bereits in der "Stäv"
gewesen, von Söder wisse er es nicht genau, sagte Brinkmann.
Allerdings zeigte sich der Wirt versöhnlich. Würde die Kanzlerin
irgendwann dennoch zur "StäV" kommen ("jetzt geht es ja nicht, wir
müssen ja schließen") würde er zunächst das Gespräch mit ihr suchen.
Die "StäV" mit ihrem rheinländischen Flair neben dem Bahnhof
Friedrichstraße war 1997 von zwei Bonner Gastwirten in Berlin
gegründet worden – zunächst vor allem für die Umzügler aus
Ministerien und Ministerin nach Berlin. Brinkmann und Bubinger hatten
das Lokal vor drei Jahren übernommen.
(hau/dpa)
Anmerkung der Redaktion inklusive Richtigstellung: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir behauptet, der hier formulierte Urteilsspruch würde eine Frau betreffen, die sich gegenüber Medien als Betroffene zum MeToo-Skandal bei der Linken geäußert hatte. Das war inhaltlich falsch. Wir bedauern den Fehler und haben die entsprechenden Passagen korrigiert bzw. entfernt. Richtig ist: Verurteilt wurde eine Frau, die sich als Reaktion auf die damaligen Medienberichte auf Social Media zu dem Fall äußerte.