Daniela Ludwig von der CSU.Bild: Getty/picture alliance/Gregor Fischer/dpa/watson
Deutschland
Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig macht Schlagzeilen mit einer Aussage: Sie ist für eine bundesweite Regelung zum Besitz von Cannabis. Konkret geht es um Grenzwerte, ab denen ein strafrechtliches Verfahren gegen Cannabis-Besitzer eröffnet wird.
"Es ist Zeit für eine einheitliche Grenze in ganz Deutschland", sagte die CSU-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Dienstag.
Moment, was bedeutet das genau?
So sieht die rechtliche Lage bei Cannabis aus:
Der Konsum von Marihuana ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten. Aber: Anbau, Herstellung, Verkauf von Cannabis sind verboten.
Auch der Besitz von Cannabis ist – außer bei Cannabis auf Rezept – strafbar. Allerdings gilt seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1994, dass geringe Mengen (in der Regel) nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Hier setzt der Vorschlag von Ludwig an.
Das sagte die Drogenbeauftragte konkret:
Wie viel "geringe Mengen" tatsächlich sind, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Ludwig sagt:
"Während es zum Beispiel in Hamburg sechs Gramm sind, sind es in Berlin bis zu 15 Gramm. Das lockt natürlich Menschen in die Stadt, die gezielt Drogen konsumieren möchten"
Cannabistourismus sei sicherlich nicht die Art von Tourismus, die sich Berlin vorstelle, so die Politikerin.
Der Vorschlag Ludwigs bedeutet also: In einigen Bundesländern könnte diese "geringe Menge" etwas höher ausfallen, in anderen vielleicht niedriger.
Das sagen andere Politiker zu dem Vorschlag:
Der SPD-Drogenpolitiker Dirk Heidenblut begrüßte den Vorstoß. Ein
einheitlicher Grenzwert im ganzen Land sei sinnvoll. "Dieser sollte
sich aber am oberen Ende der bisherigen Werte in den Bundesländern
orientieren."
Dies könne zudem nur ein Anfang sein. Nötig seien etwa
Modellprojekte in Kommunen, um neue Ansätze zur legalen und
kontrollierten Abgabe von Cannabis zu erproben und zu evaluieren.
Der FDP-Fachpolitiker Wieland Schinnenburg kritisierte, die Forderung
der Drogenbeauftragten löse das Problem des Schwarzmarktes nicht.
Statt Besitzmengen zu regulieren, sollte die Bundesregierung eine
kontrollierte Abgabe von Cannabis an Volljährige einführen. Dies
schützte Konsumenten vor Gesundheitsgefahren, da sie nicht mehr
Cannabis aus dubiosen Quellen beziehen müssten.
Wie steht Ludwig selbst zur Legalisierung?
Daniela Ludwig ist seit September Bundesdrogenbeauftragte. Sie habe zuletzt deutlich gemacht, offen für eine Teilfreigabe von Cannabis zu sein, berichtet der Bayerische Rundfunk, fügt allerdings hinzu: "Trotzdem scheint ein Legalisierungsanlauf eher unwahrscheinlich. Auch wegen Bayerns Null-Toleranz-Line bei Cannabis. Ludwig gilt als äußerst loyal."
(ll/mit dpa)
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