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Amazons Sprachassistent "Alexa" verfügt über ein Elefantengedächtnis. Die Aufzeichnung der Sprachbefehle und die Speicherung in der Cloud wird von Datenschützern kritisch gesehen. Ein Gutachten des Bundestags wirft nun weitere Fragen auf.
Denn nach
Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags birgt "Alexa" Risiken
für Minderjährige und unbeteiligte Besucher. Konkret geht es darum,
dass Kinder persönliche Informationen preisgeben oder mit ihrer
Stimme Inhalte abrufen könnten, die für Minderjährige nicht geeignet
sind.
Außerdem stellt sich die Frage, was mit Besuchern ist, die
nicht wissen, dass die Software gerade aufzeichnet – auch wenn die
Aufzeichnung in der Regel nur wenige Sekunden dauert.
Das steht im Bundestags-Gutachten:
In einem Gutachten stellt der wissenschaftliche Dienst fest, Amazon
dürfte der Pflicht zur Informationsvermittlung bei der Datenerhebung
von Nutzern ausreichend nachkommen – "offen bleibt jedoch, wie
unbeteiligte Dritte und Minderjährige von der Datensammlung
ausgeschlossen werden können".
Mit Blick auf die USA sei außerdem unklar, "zu welchen weiteren
Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte", heißt es in dem
Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Auch ein
Datendiebstahl aus der Amazon Cloud könne nicht ausgeschlossen
werden. Aufgrund der Masse der dort gespeicherten Informationen
"könnte dies die Nutzer von "Alexa" besonders sensibel treffen".
Was kann die Politik tun?
Das Bundesinnenministerium fühlt sich in der Sache nicht zuständig.
Ein Sprecher erklärte auf Anfrage: "Die Nutzung der Sprachassistenten
betrifft Datenverarbeitungen durch nichtöffentliche Stellen." Für
diese lasse die Datenschutz-Grundverordnung der EU den nationalen
Gesetzgebern so gut wie keinen Regelungsspielraum.
"Wir müssen darauf dringen, dass die Einwilligungserklärung für den
Nutzer auf die Gefahren und Möglichkeiten, die mit der Übertragung
und Nutzung der Daten sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig
im Raum befinden, hinweist", sagte der fraktionslose
Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann. Dies müsse detailliert erfolgen,
"und nicht indem man nur einmal ein Häkchen für alles setzt". Kamann hatte den wissenschaftlichen Dienst explizit nach "Alexa" gefragt.
Der wissenschaftliche Dienst hält fest: "Angaben zur Speicherungsdauer
sind in den Nutzungsbedingungen von Amazon nicht ersichtlich."
Was Amazon über die Probleme sagt
Die Amazon-Software sendet erst dann Sprachdaten, wenn der Nutzer ein
Aktivierungswort ausspricht – zur Auswahl stehen "Alexa", "Computer",
"Echo" oder "Amazon". Digitale Sprachassistenten wie Amazons
Echo-Lautsprecher mit der Software "Alexa" oder "Siri" von Apple
können Fragen beantworten, bestimmte Musik abspielen, Lebensmittel
bestellen und andere Aufgaben erledigen. Laut einer aktuellen Studie
werden sie besonders häufig in Familien genutzt.
Amazon bietet den Nutzern von "Alexa" zwar neuerdings mit dem Befehl
"Alexa, lerne meine Stimme" die Möglichkeit, ein persönliches
Stimmprofil einzurichten. Die Stimmprofile werden aber nach Angaben
eines Amazon-Sprechers nur genutzt, "um das individuelle
Nutzererlebnis zu verbessern". Auf den Befehl "Computer, spiele
Musik" hin werden beispielsweise für verschiedene Profile
unterschiedliche Titel abgespielt. Das Gerät für Kinder oder
Mitbewohner zu sperren, erlaubt die neue Stimmerkennung aber nicht.
"Eine zweifelsfreie biometrische Identifizierung, die Voraussetzung
für das Sperren einzelner Profile, beziehungsweise die Deaktivierung
von Sprachaufzeichnung einzelner Nutzer wäre, findet über
Stimmprofile nicht statt", erklärte der Sprecher.
(ll/dpa)
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