Das Bundeskabinett hat den Weg für eine vereinfachte Änderung des Geschlechtereintrags bei den Behörden freigemacht. Es beschloss am Mittwoch den Entwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz. Dieses soll das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz ablösen.
Demnach sollen Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen. Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen. Dann entscheidet das zuständige Amtsgericht.
Betroffene kritisieren das Verfahren als langwierig, teuer und entwürdigend. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll nun alles schneller und einfacher werden. Allerdings sieht das wohl nicht jede:r so. Denn auch am gegenwärtigen Gesetzentwurf gibt es reichlich Kritik und diese sei auch berechtigt, erklärt Grünen-Politikern Tessa Ganserer auf watson-Anfrage.
"Dennoch geht es mit dem Selbstbestimmungsgesetz um einen historischen Moment. Leider geht das im öffentlichen Diskurs fast vollständig unter", meint Ganserer. Gerade in den sozialen Medien sorgt das Gesetz für hitzige Debatten.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman sieht etwa im Gesetz neue Diskriminierungen. In dem Gesetzentwurf fänden sich Ausführungen, "die dazu geeignet sind, Diskriminierungen zu begünstigen und Vorurteile zu bestärken", schreibt Ataman in einer Stellungnahme, die "Zeit Online" vorliegt.
Weiter erklärt Ataman, dass das Gesetz zwar einiges verbessern würde, gleichzeitig aber auch neue Diskriminierungen enthalte, wie etwa den Namenswechsel der etlichen Sicherheitsbehörden mitgeteilt werden müsse, oder auch die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags drei Monate im Voraus.
Ganserer teile die Kritik von Ataman in Bezug auf die aktuellen Regelungen und Formulierungen zum Hausrecht und des damit einhergehenden Potenzials neuer Diskriminierungen und neuer Vorurteile.
Sie sagt:
Im Hinblick auf die Meldungen an die Sicherheitsbehörden habe Ganserer zwar Verständnis für die Sorgen betreffender Menschen, die damit einhergehen, gleichzeitig sei es aber so, dass Straftaten verfolgbar bleiben müssen. Demnach ist ihrer Ansicht nach dieses Interesse der Sicherheitsbehörden nachvollziehbar.
Ganserer betont, dass mit dem Selbstbestimmungsgesetz trans*geschlechtlichen und nicht binären Menschen erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik das grundgesetzlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung uneingeschränkt zugesprochen wird.
(Mit Material von afp)