Der in Deutschland festgenommene ehemalige katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont bleibt in Gewahrsam.
Das Amtsgericht Neumünster sprach am Montag eine sogenannte Festhalteanordnung aus. Das teilte der leitende Oberstaatsanwalt Georg Güntge mit.
Nicht unbedingt. "Wir befinden uns jetzt erst im richtigen Auslieferungsverfahren. Jetzt wird geprüft, ob die Auslieferung zulässig ist", sagt Güntge. Bei dem Termin in Neumünster wurde geprüft, ob der Festgenommene tatsächlich der im Haftbefehl gesuchte Puigdemont ist. Da dies der Fall war, ist dieser laut Paragraf 22 des "Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen" bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) über einen Auslieferungshaftbefehl festzuhalten.
Eine Entscheidung des OLG wird nach Angaben einer Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft voraussichtlich nicht mehr diese Woche getroffen. Das OLG entscheidet in der Regel ohne mündliche Anhörung. Falls die Behörden einer Auslieferung zustimmen, hat Puigdemont noch die Möglichkeit, in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einzulegen, um eine Auslieferung zu verhindern.
Die Polizei hatte Puigdemont am Sonntag an der Autobahn A7 nahe der dänischen Grenze festgenommen. Er war auf dem Weg nach Brüssel, wohin er sich im vergangenen Jahr abgesetzt hatte. Grundlage war ein europäischer Haftbefehl, den Spanien ausgestellt hatte. In diesem wurde ihm laut Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig Rebellion und die Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Die spanische Justiz ermittelt gegen Puigdemont seit dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Danach war er als Regionalpräsident von der Zentralregierung abgesetzt worden.
(akg/dpa)