Für Ski-Enthusiasten und Partyurlauber ist der Wintersportort Ischgl in Österreich ein Paradies. Kunstschnee auf den Pisten, Cocktails in Holzhütten und Gleichgesinnte so weit das Auge reicht. Vor allem Aprés-Ski-Bars wie das "Kitzloch" machten den Skiort europaweit bekannt.
Seit Corona gilt er bei vielen jedoch nicht mehr als "Ballermann", sondern eher als "Virenschleuder der Alpen" – quasi ein Vulkan, der statt Lava Erreger spuckt. Denn tausende Touristen infizierten sich dort und brachten das Virus in ihre Heimat, darunter auch nach Deutschland.
Bisher wurden die Betroffenen mit dem Schaden allein gelassen. Bisher. Der Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen in Wien will das ändern – mit einer Sammelklage. Das geht aus einem Bericht des "Handelsblatts" hervor. Ziel seien die Bundesbehörden.
Klagen kann jeder, der von den Vorfällen in Ischgl betroffen war. Dazu zählen Touristen aus Ländern wie Deutschland, Großbritannien, Russland oder auch den USA. Dafür müssen sie lediglich dem Verbraucherschutzverein für einen jährlichen Beitrag von 30 Euro beitreten. Der vertritt wiederum ihre Rechte in der Klage.
Peter Kolba, Chef des Verbraucherschutzvereins, sagt dem "Handelsblatt" dazu:
Doch davon muss nicht jeder zwangsläufig klagen. Bisher haben laut Kolba rund 500 Betroffene den Verein bevollmächtigt, ihre Interessen zu vertreten.
Auch wenn sich viele Menschen melden, bleibt unklar, ob es die Chance auf Schadensersatz gibt. Gebraucht wird er allerdings. "Viele Betroffene mussten sich nach ihrer Rückkehr aus Tirol in zweiwöchige Heimquarantäne begeben. Selbstständige und Unternehmer konnten dadurch nicht arbeiten", sagt Kolba. In Bayern sei die Belegschaft einer Wäscherei so stark betroffen gewesen, dass der Betrieb temporär eingestellt werden musste.
Was für viele abschreckend sein könnte, sind die Prozesskosten. Kommt es nicht zu einem Schuldspruch, bleiben die Klägerinnen und Kläger auf den Kosten sitzen. Um das zu vermeiden, engagierte der Verein einen Prozessfinanzier, der im Falle eines Schuldspruchs einen Teil der Schadensersatzsumme erhält.
Erstmal ist jedoch Geduld gefragt. Eine Klage gegen Österreich sei laut Kolba aufwändig:
Ein Strafantrag wurde bereits gestellt. Dieser richtet sich unter anderem gegen den Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), den Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) sowie die Betreiberin der Bar "Kitzloch". Aufgelistet wird in der Strafanzeige die Passivität und das Ignorieren der Behörden im Bezug auf das Coronavirus, schreibt das Handelsblatt.
Während die Tiroler Landesregierung den Vorstoß der Verbraucherschutzorganisation begrüßt, weist der Bürgermeister von Ischgl, Werner Kurz, beim ORF jedwedes Fehlverhalten von sich:
Kolba fordert, dass die Ermittlungen zu Ischgl und anderen Tiroler Skiorten von Innsbruck nach Wien überwiesen werden. Grund sei die enge Verflechtung zwischen Politik, Wirtschaft und Behörden. Und da gerade die Tourismusindustrie in Tirol ein millionenschweres Geschäft ist, scheint Kolbas Vorstoß verständlich.
Trotz verhärteter Fronten hofft Kolba auf einen Vergleich. Vertreter des Landes und der Republik sollen sich zusammensetzen und eine schnelle Lösung für die Betroffenen erarbeiten. "Wir würden gerne jahrelange Prozesse für die Betroffenen vermeiden", sagte Kolba. Doch so einfach scheint das nicht zu werden.
Eine Sprecherin der Landesregierung Innsbruck verkündete, dass Schadensersatzansprüche auf gesetzlichen Grundlagen fußen, die im Einzelfall geprüft werden sollen. Je mehr sich an der Klage also beteiligen, desto länger zieht sie sich.
Die Sprecherin betonte zudem, dass es keinen fahrlässigen Umgang mit der Pandemie gegeben habe. Es wurde schlicht nach den, zu dem Zeitpunkt aktuellen, Informationen gehandelt.
Wann und ob es zu einem Schuldspruch kommt, bleibt offen. Auch wie hoch die Summe ausfallen könnte. Die untere Grenze des Schadensersatzes liegt laut Kolba bei fünf Millionen Euro. Verglichen mit dem Imageschaden, den Tirol davon trägt, sind das wohl Peanuts.
(tkr)