Mehr als vier Monate nach Schüssen auf den Afroamerikaner Jacob Blake bei einem Polizeieinsatz in Kenosha wird gegen keinen Polizeibeamten Anklage erhoben werden. Das erklärte der zuständige Staatsanwalt Michael Graveley am Dienstag im Hinblick auf das Recht der Beamten auf Selbstverteidigung. Der weiße Polizist Rusten S. hatte Blake bei einem Einsatz am 23. August vergangenen Jahres sieben Mal in den Rücken geschossen. Der damals 29 Jahre alte Blake überlebte schwer verletzt und ist seither gelähmt. Die Schüsse auf Blake hatten in Kenosha zu Protesten und Ausschreitungen geführt.
Graveley erklärte, nach geltender Rechtslage, insbesondere dem Recht des Polizisten auf Selbstverteidigung, wäre eine Verurteilung vor einem Gericht sehr unwahrscheinlich gewesen. Der Polizist S. habe bei dem Einsatz befürchtet, dass Blake ihn mit einem Messer angreifen würde und habe daher geschossen. Die Polizisten seien wegen eines Streits an den Tatort gerufen worden und hätten auch gewusst, dass es einen bestehenden Haftbefehl gegen Blake gegeben habe.
In der Stadt im Bundesstaat Wisconsin waren nach den Schüssen auf Blake schwere Proteste ausgebrochen, es kam auch zu Ausschreitungen. Der Fall ereignete sich in einem bereits aufgeheizten politischen Klima, denn nur etwa drei Monate vorher war in Minneapolis im Bundesstaat Minnesota der Afroamerikaner George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz getötet worden. Floyds Tod führte landesweit zu anhaltenden Protesten gegen Polizeigewalt und Rassismus.
Der Stadtrat von Kenosha stimmte am Montag angesichts befürchteter Proteste vorab einer befristeten Notstandserklärung zu, die nun für acht Tage gilt. Gouverneur Tony Evers erklärte, er habe die Entsendung von 500 Mitgliedern der Nationalgarde nach Kenosha genehmigt. Die Soldaten werden dabei helfen, örtliche Einsatzkräfte zu unterstützen, das Recht zu sicheren Protesten zu gewährleisten sowie die Infrastruktur zu schützen, wie der Gouverneur erklärte.
(mse/dpa)