Politik
International

Frau baut Unfall – als Ersthelfer in ihr Auto gucken, erschrecken sie

Danger on the street. Blue flasher on the police car at night.
Auch die Polizei konnte nicht recht glauben, was sie da sah.Bild: Getty Images/iStockphoto/twitter/SidwWolfe
International

Halloween-Unfall: Als die Ersthelfer in das Auto gucken, kriegen sie einen Mordsschrecken

31.10.2019, 20:31
Mehr «Politik»

Eine junge Studentin auf dem Nachhause-Weg, ein junges Reh im Weg, ein Crash: Leider kommt es immer wieder zu solchen Unfällen.

Eine Studentin aus South Point im US-Bundesstaat Ohio ist genau das am Sonntag passiert. Die Geschehnisse danach aber machten sie jetzt Internet-berühmt.

Denn die junge Frau trug bei dem Unfall ein Kostüm, das äußerst blutig war. Sie hatte zuvor bei einem Event Werbung für ihren Auftritt in einer Musical-Adaption des Horror-Klassikers "Carrie" (nach dem Roman von Steven King) gemacht und dabei ein "Carrie"-Kostüm getragen.

Als die Ersthelfer also bei ihrem Auto eintrafen, sahen sie die Frau in einem Ballkleid, verschmiert mit jeder Menge Kunstblut. Die Bilder dieses Grusel-Looks gehen viral.

Die Frau war nur leicht verletzt. Das war aber bei all dem Blut für die Ersthelfer nur schwer zu erkennen. "Jeder Ersthelfer dachte, dass ich tot war. HAHAHAHA. ES TUT MIR SO LEID", schreibt die Frau auf Twitter.

"Der allererste Helfer war ein Gentleman, (...) ein barmherziger Samariter", sagt die Frau der US-Seite "HuffPost". "Man konnte erkennen, dass er entsetzt war."

Danach sei ein Polizist eingetroffen, der die Frau immer und immer wieder gefragt habe, ob sie nicht medizinische Versorgung bräuchte. Dabei hatte die Frau laut eigenen Angaben nur eine Schürfwunde am Bein.

Der Unfall ging glimpflich aus – und ist nun gute Werbung für das "Carrie"-Musical der Studentin. Es soll an Halloween an der Marshall University von West Virginia aufgeführt werden.

(ll)

Das späte Echo des MeToo-Skandals bei der Linken: Gericht verhängt Urteil

Anmerkung der Redaktion inklusive Richtigstellung: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir behauptet, der hier formulierte Urteilsspruch würde eine Frau betreffen, die sich gegenüber Medien als Betroffene zum MeToo-Skandal bei der Linken geäußert hatte. Das war inhaltlich falsch. Wir bedauern den Fehler und haben die entsprechenden Passagen korrigiert bzw. entfernt. Richtig ist: Verurteilt wurde eine Frau, die sich als Reaktion auf die damaligen Medienberichte auf Social Media zu dem Fall äußerte.

Zur Story