The Graf is not amused. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Alexander Graf Lambsdorff, hat sich am Mittwochabend mit einem Nordkorea-Vergleich in die Mietpreis-Debatte eingeschaltet.
Neumeier erklärte, dass Lompschers Vorschlag zwar noch Arbeit bedürfe – die Idee eines Mietendeckels jedoch der Debatte um die überteuerten Mieten in Großstädten mehr Gewicht verleihen werde. Und sie meinte: "Ausschließlich auf Rendite gepolte Manager von Immobilienkonzernen dürfen ruhig ein wenig unruhig werden."
Der Kommentar wurde online kontrovers diskutiert: Der FDP-Politiker Lambsdorff reagierte zynisch auf den Beitrag. Er zeigte in seiner Reaktion auf den ARD-Kommentar ein Foto der "Pink Lady" – der berühmt-berüchtigten Nachrichtensprecherin Nordkoreas. Dazu schrieb er: "Die Tagesthemen begrüßen die neue Kollegin, die für die Abteilung Kommentar zuständig ist. Von ihrer großen Erfahrung profitieren besonders die jüngeren Kolleg*innen jetzt schon..."
Ri Chun Hee, so ihr eigentlicher Name, war bis ins vergangene Jahr das wichtigste Propaganda-Sprachrohr der sozialistischen Diktatur in Pjöngjang.
Dass ein FDP-Bundespolitiker die ehrwürdigen ARD-Tagesthemen in die Nähe des nordkoreanischen Propaganda-Staatsfernsehens rückte, stieß online vielen Nutzern übel auf. Eine Nutzerin schrieb: "Wie erbärmlich... hat ja schon AfD-Format." Ein anderer Nutzer empörte sich: "Ich dachte, Leute die sich liberal nennen, verstehen auch etwas von Pressefreiheit, hab mich wohl getäuscht."
Lambsdorffs Wut kommt nicht überraschend: Die FDP in Berlin stemmt sich selbst mit aller Kraft gegen den geplanten Mietendeckel in der Hauptstadt. Die FDP will laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland den Mietendeckel durch ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen.
Dafür werben die Liberalen derzeit mangels eigener Mehrheiten bei der Union um Unterstützung. Das gehe aus einem Schreiben des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, an die Mitglieder der Unionsfraktion hervor. Ein Antrag auf Normenkontrolle kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.
(pb/mit dpa)