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Gastronomie, Reisen, Schulen, Freizeit, Kontakte: Welche Corona-Regeln ab Montag gelten

German Chancellor Angela Merkel, Bavarian Prime Minister Markus Soeder and Berlin's mayor Michael Mueller attend a news conference at the Chancellery in Berlin, Germany October 28, 2020. REUTERS/ ...
Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (links) und Ministerpräsident Markus Söder (rechts).Bild: X90145 / FABRIZIO BENSCH
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Gastronomie, Reisen, Schulen, Freizeit, Kontakte: Welche Corona-Regeln ab Montag gelten

28.10.2020, 18:4028.10.2020, 18:43
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Der Lockdown light kommt: Bund und Länder haben am Mittwoch ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um die ausufernden Corona-Zahlen in den Griff zu bekommen. Die bundesweiten Maßnahmen sollen am Montag in Kraft treten und bis Ende November gelten. Bereits nach zwei Wochen wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs Bilanz ziehen. Welche Maßnahmen gelten ab Montag? Ein Überblick:

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Bild: watson

Welche Kontaktbeschränkungen gelten?

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt, in jedem Fall mit maximal zehn Menschen. Verstöße dagegen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien inakzeptabel, heißt es im Beschlusspapier. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

Was gilt in Schulen und Kitas?

Sie bleiben offen, allerdings sollen die Länder weitere Schutzmaßnahmen treffen.

Was gilt im Einzelhandel?

Die Geschäfte bleiben offen, aber der Zutritt wird streng gesteuert. Warteschlangen müssen vermieden werden. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde aufhalten.

Macht auch die Gastronomie dicht?

Ja. Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt bleibt aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.

Sind private Reisen noch erlaubt?

Die Bürger sollen auf private Reisen und Verwandtenbesuche verzichten. Übernachtungsangebote im Inland darf es nur noch für notwendige Zwecke geben, nicht mehr für touristische.

Was ist mit Freizeit und Kultur?

Theater, Opern und Konzerthäuser werden geschlossen. Dies gilt ebenso für Kinos, Messen, Freizeitparks, Spielhallen und -banken, Bordelle, Sportstätten und Fitnessstudios.

Bleiben Friseure und Massagestudios offen?

Massagestudios sowie Tattoo- und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien bleiben weiter möglich. Auch Friseure dürfen unter Einhaltung der bestehenden Auflagen öffnen.

Welche Regeln gibt es für die Industrie?

Die Arbeitgeber müssen dafür sorgen, ihre Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Jedes Unternehmen muss ein Hygienekonzept umsetzen. Wo immer möglich, soll Heimarbeit ermöglicht werden.

Gibt es Hilfe für Unternehmen?

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.

Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben.

Bisherige Überbrückungshilfen für die Betriebe werden verlängert. Die Konditionen für die am stärksten betroffenen Bereiche werden verbessert. Zudem wird der Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Beschäftigte mit weniger als zehn Beschäftigten angepasst.

Wie werden Risikogruppen geschützt?

Für Bewohner, Beschäftigte und Besucher in Pflege- und Seniorenheimen sowie für Krankenhäuser wurden bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht, darunter Massenschnelltests.

(hau/afp)

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