Die Corona-Impfung wird im gelben Impfpass eingetragen.Bild: dpa / Sophia Kembowski
watson antwortet
Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und strenge
Quarantäneregeln: Diese Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
gelten in Deutschland für Geimpfte und Genesene seit Sonntag nicht
mehr. Die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Verordnung wurde
am Samstag wie angekündigt im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat
damit ab Mitternacht in Kraft. Was bedeutet das? Ein Überblick.
Bild: watson
Welche Regeln gelten seit Sonntag für Geimpfte und Genesene?
Vollständig geimpfte und genesene Menschen sind mit Inkrafttreten der
Verordnung von den bislang geltenden Kontaktbeschränkungen befreit.
Das bedeutet: Sie dürfen sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen
mit anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit
Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte
oder Genesene laut Verordnung künftig nicht dazu.
Für die beiden Gruppen gelten seit Sonntag die nächtlichen
Ausgangsbeschränkungen nicht mehr. Nach Reisen müssen vollständig
Geimpfte und genesene Menschen nur noch in Ausnahmefällen in
Quarantäne – etwa, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
Geimpfte und genesene Menschen werden zudem den Negativ-Getesteten
gleichgestellt. Das heißt, sie müssen sich vor einem Friseurbesuch
oder dem Termin-Shopping nicht mehr auf das Coronavirus testen
lassen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie
das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten aber weiterhin.
Wer gilt als geimpft?
Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht
haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten
erforderlichen Einzelimpfung – in der Regel nach der zweiten
Impfspritze – mindestens 14 Tage vergangen sind. Die geimpfte Person
muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch,
Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können.
Wie lange der Impfschutz anhält, lässt sich bislang nicht sagen. Dass
später zusätzliche Impfungen nötig sein könnten – etwa wegen weiterer
Virus-Varianten – ist nicht ausgeschlossen.
Wer gilt als genesen?
Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine
Corona-Infektion überstanden haben – und dies mit einem positiven
PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens
sechs Monate alt ist.
Menschen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt,
gelten im Sinn der Verordnung nicht als genesen. Der Grund: Zwar
bildet das Immunsystem entsprechende Antikörper aus, diese
verschwinden aber nach einer gewissen Zeit wieder. Diesen Menschen
wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen.
Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens
sechs Monate nach der Genesung erwogen werden.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Corona-Impfung ist freiwillig. Allerdings hofft die
Bundesregierung, dass sich möglichst schnell viele Menschen impfen
lassen. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) erinnerte am Mittwoch
daran, dass Schwangere und Kinder noch gar nicht geimpft werden
könnten. "Wir sollten in den nächsten Wochen eine so klare Politik
machen und die Infektionszahlen so stark reduzieren, dass es sowohl
für Kinder als auch für Schwangere, nämlich für die Gesamtbevölkerung
als solches, kein großes Ansteckungsrisiko mehr gibt, wenn sie
Kontakte haben", sagte Braun.
Die AfD bezeichnete die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene bei
der Debatte im Bundestag am Donnerstag hingegen als "Impfpflicht
durch die Hintertür". Ungeimpfte würden diskriminiert und
Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt, sagte der
AfD-Abgeordnete Ulrich Oehme.
Wie geht es weiter?
Bis man weitgehend auf Maßnahmen und Regeln verzichten könne, müsse
der Anteil immuner Menschen in der Bevölkerung deutlich über 80
Prozent liegen, sagte der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Lothar Wieler am Freitag. Auch dann werde es noch Infektionen geben,
aber keine Wellen. Er mahnte zu Vorsicht. "Zügig impfen, kontrolliert
öffnen", sagte Wieler.
Angesichts weiter gesunkener Infektionszahlen warnte
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor Sorglosigkeit und zu
schnellen Öffnungen. Der Abwärtstrend bei den Infektionszahlen müsse
verstetigt und ein Wiederanstieg verhindert werden. "Das geht aber
nicht mit vorschnellen Lockerungen. Zu viele öffnen gerade ziemlich
viel bei relativ hoher Ausgangsinzidenz", warnte Spahn. Lockerungen
sollte es vorrangig draußen geben, etwa in der Gastronomie oder bei
kulturellen Veranstaltungen und abgesichert mit Tests.
Den Start eines digitalen Impfausweises stellte er für den Sommer in
Aussicht. Einen solchen Impfpass werde es in Deutschland "in der
zweiten Hälfte des zweiten Quartals", also spätestens Ende Juni,
geben. Das Dokument sei kompatibel mit den Standards der EU-Nachbarn.
Der Impfpass auf Papier gelte aber weiterhin.
(lfr/dpa)
Mehr als zweieinhalb Jahre nach Wladimir Putins Ankündigung, Kiew innerhalb weniger Tage einzunehmen, setzt sich das Töten, Sterben und Verwunden an der ukrainischen Front ungebremst fort. Den gefährlichen Kampfeinsatz versüßt der russische Machthaber seinen Soldaten mit stetig steigenden Solden.