Kanzlerin Angela Merkel spricht von einem "zerbrechlichen Zwischenerfolg" im Kampf gegen die Corona-Pandemie. In Mini-Schritten soll das öffentliche Leben deshalb wieder hochfahren. Die Botschaft: Wir müssen uns an das Leben mit dem Virus gewöhnen.
Welche Regeln gelten nun konkret? Wir haben die wichtigsten Beschlüsse zusammengefasst.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich am Mittwoch außerdem darauf, dass die wegen der Pandemie verhängten Kontaktbeschränkungen bis mindestens zum 3. Mai verlängert werden.
Es seit weiter entscheidend, dass die Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhielten und sich dort nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal einer anderen Person aufhielten, sagte Merkel.
Der Schulbetrieb soll vom 4. Mai an schrittweise wieder hochgefahren werden - zuerst gibt es Unterricht für die Abschlussklassen, die obersten Grundschulklassen und die, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich.
Das zumindest ist der Kompromiss. Einzelne Bundesländer jedoch gehen anders vor. Hessen zieht nach den Worten von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) einen etwas früheren Einstieg in Erwägung, Markus Söder nannte den 11. Mai als Datum für Bayern. NRW hingegen will schon ab kommender Woche die Schulen schrittweise öffnen.
"Ich weiß, wie viele Menschen in Deutschland gerade diese Diskussion verfolgen. Denn es ist natürlich eine ganz, ganz schwierige Situation für Eltern", sagte Merkel. Mit Blick auf den Schutz von Menschenleben müsse man hier "ganz behutsam, ganz schrittweise vorgehen". Man brauche Konzepte für Pausen und Schulbusse. "Es wird also ein hoher logistischer Aufwand zu betreiben sein, und deshalb bedarf es einer intensiven Vorbereitung."
Öffnen sollen nun zuerst Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern, was etwa der Größe eines mittleren Supermarkts oder eines Schuhladens entspricht. Unabhängig von der Größe sollen auch Buch-, Auto- und Fahrradhändler öffnen. Friseure sollen sich auf einen baldige Öffnung ab dem 4. Mai vorbereiten.
Für alle Geschäfte gelten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Supermärkte durften bislang schon geöffnet bleiben. Die Schließung der Geschäfte wegen der Corona-Krise belastet die Wirtschaft schwer. Der private Konsum brach ein.
Zum besseren Schutz werde beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr das Tragen von sogenannten Alltagsmasken empfohlen, sagte Merkel. Eine generelle Maskenpflicht soll es aber nicht geben. Alltagsmasken dienen nach Angaben des Gesundheitsministeriums dazu, andere vor einer Infektion zu schützen. Spezialmasken, die auch den Träger selbst schützen, sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben.
Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten sollen die Bürger weiter verzichten. Das gilt weiterhin auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Hotelzimmer werden ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Das wegen des Coronavirus verhängte Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Auch in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden.
Es gibt aber offenbar noch Diskussionsbedarf. Merkel kündigte noch für diese Woche ein Gespräch der Ministerpräsidenten mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) an, um Einvernehmen herzustellen.
"Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet", heißt es in der Vereinbarung. Es sei nach dem, was man über das Virus wisse, aber "dringend geboten", sich auf die Vermittlung religiöser Inhalte "auf medialem Weg" zu beschränken. "
Großveranstaltungen sind bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Betroffen sind auch Fußballspiele, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Konkrete Regelungen etwa zur Größe der Veranstaltungen sollen allerdings die Länder selbst treffen.
Die Beschlüsse im Wortlaut findet ihr ansonsten hier. Oder nachfolgend auf Twitter:
(hau/mit dpa)