Am Sonntagabend hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verkündet, an welche Regeln wir uns in den nächsten zwei Wochen halten sollen: Abstand halten, nur noch zu zweit vor die Tür gehen.
Kurz darauf ließ sie durch ihren Sprecher Steffen Seibert mitteilen, dass sie sich selbst in freiwillige Corona-Quarantäne begibt. Sie war am Wochenende vorsichtshalber gegen Pneumokokken geimpft worden – der behandelte Arzt wurde positiv auf Covid-19 getestet. Davon erfuhr Merkel nach ihrer Pressekonferenz.
Merkel will ihre Geschäfte als Bundeskanzlerin von zu Hause erledigen. Der erste Corona-Test am Montag fiel negativ aus. "Weitere Tests werden in den nächsten Tagen durchgeführt", sagte ihr Sprecher.
Was passiert, wenn Merkel doch irgendwann ausfällt? Zumal Merkel mit ihren 65 Jahren zur Risikogruppe gehört, schließlich steigt das Risiko einer schweren Erkrankung laut RKI ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Wer springt ein, wenn die Kanzlerin krank im Bett liegen sollte?
Wenn Angela Merkel verhindert ist, tritt an ihre Stelle Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Geregelt ist das durch Artikel 69 des Grundgesetzes. "Dies dient der Verantwortungsklarheit und der permanenten Funktionsfähigkeit der Bundesregierung", heißt es in einem Dokument des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags.
Dazu heißt es in der Geschäftsordnung der Bundesregierung: "Ist auch der Stellvertreter verhindert, so führt den Vorsitz der vom Bundeskanzler oder seinem Stellvertreter besonders bezeichnete Bundesminister oder mangels solcher Bezeichnungen der Bundesminister, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört."
Dann käme wohl Peter Altmaier (CDU) zum Zug, der seit 2012 im Kabinett sitzt, erst als Umwelt, danach als Kanzleramtsminister und jetzt als Wirtschaftsminister.
Ist keine Benennung erfolgt oder kämen in Bezug auf die Amtszeit mehrere Politiker in Frage, würde hilfsweise auf das Lebensalter zurückgegriffen. Innenminister Horst Seehofer würde mit seinen 70 Jahren letzteres Kriterium erfüllen.
Gerade der Bundestag muss arbeitsfähig bleiben, um Notmaßnahmen oder Gesetze verabschieden zu können. Schon jetzt wird improvisiert. Viele Mitarbeiter der Abgeordneten und Fraktionen sind bereits im Homeoffice. Einige der 709 Abgeordneten sind selbst infiziert mit dem Coronavirus, etwa Alexander Graf Lambsdorff (FDP). Vieles läuft daher schon per Telefon- oder Videokonferenz.
Doch Abstimmungen im Bundestag dürfen nicht per Telefon getätigt werden, die Mitglieder müssen anwesend sein. Hier könnte die sogenannte Pairing-Regel Anwendung finden. Sie sorgt dafür, dass bei weniger anwesenden Abgeordneten die Mehrheitsverhältnisse trotzdem abgebildet werden. Sprich: Fällt ein Oppositionsmitglied aus, bleibt auch ein Abgeordneter der Regierungsparteien der Abstimmung fern.
Ja, die gibt es tatsächlich. Diese Lösung wird eigentlich nur im Verteidigungsfall ergriffen, also wenn sich Deutschland im Krieg befindet: der "Gemeinsame Ausschuss". Es ist ein Notparlament, das die Aufgaben von Bundestag und Bundesrat übernimmt. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Bundesrates-Mitgliedern.
Doch bisher musste dieses Notparlament, bestehend aus 48 Mitgliedern, noch nie zusammenkommen.
(lin)