Xavier Naidoo hat geklagt – und gewonnen. Das Landgericht Regensburg untersagte es einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung am Dienstag in seinem Urteil, den Sänger als Antisemiten zu bezeichnen.
Die Frau habe diesen Vorwurf nicht ausreichend belegen können, sagte Richterin Barbara Pöschl bei der Urteilsverlesung. Die Referentin hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: "Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar." Die Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein.
Naidoo hatte sich in der Verhandlung vor drei Wochen auf die Kunstfreiheit berufen und betont, dass er sich gegen Rassismus einsetze. Den Vorwurf antisemitischer Ressentiments wies er im Gerichtssaal zurück. Sein Sohn trage zudem einen hebräischen Namen. Die Beklagte hatte dargelegt, dass Naidoo in seinen Liedtexten auch antisemitische Codes und Chiffren verwende. Diese seien ihm nicht bekannt, hielt der 46-Jährige dagegen.
(dpa)