Kostenlose Bürgertests für alle gehören – zumindest vorerst – der Vergangenheit an. Bild: dpa / Marcus Brandt
Deutschland
Im Streit über die Abrechnung der sogenannten Bürgertests haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt. Das teilten beide am Montagabend nach Gesprächen mit. An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändere sich aber nichts.
KBV-Chef fordert komplette Einstellung der Tests
Die Bürgertests sind seit vergangenem Donnerstag nur noch für bestimmte Risikogruppen und Anlässe kostenlos. In vielen anderen Fällen wird eine Zuzahlung von drei Euro fällig.
Wer Anspruch worauf hat, wurde in der Coronatestverordnung festgelegt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die für die Abrechnung der Tests zuständig ist, hatte die Regeln als zu bürokratisch kritisiert und angekündigt, die Bürgertests künftig nicht mehr abrechnen zu können. KBV-Chef Andreas Gassen hatte zudem eine komplette Einstellung der Tests gefordert und diese als "unsinnig" bezeichnet.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach und KBV-Chef Andreas Gassen konnten sich einigen. Bild: dpa / Kay Nietfeld
Kassenärztliche Vereinigung nimmt sich selbst von jeglicher Verantwortung raus
Es sei nun geklärt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssten, hieß es von der KBV. Entscheidend sei, dass sie "für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden".
Lauterbach teilte mit, die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüften weiterhin die Abrechnung. "Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen."
(ast / dpa/afxp)