Volker Wissing und Lars Klingbeil am Dienstag auf einer Pressekonferenz.Bild: dpa / Kay Nietfeld
watson antwortet
17.11.2021, 08:4917.11.2021, 09:09
Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten am Donnerstag
werden die Pläne der Ampel-Parteien zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie konkreter. Baustellen gibt es angesichts der hohen
Infektionszahlen genügend, vor allem die träge Booster-Impfkampagne
wird kritisiert. In Bezug auf das künftige Corona-Regelungswerk hat
der Hauptausschuss des Parlaments am Dienstagabend Änderungsanträge
beschlossen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Der
Bundestag soll am Donnerstag darüber abstimmen. Wir erklären die wichtigsten Änderungen.
Alle aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Lage in Deutschland liest du außerdem in unserem Newsblog.
Können Länder noch einzeln besonders harte Maßnahmen ergreifen?
Die Bundesländer sollen nach dem Auslaufen der sogenannten
epidemischen Lage nationaler Tragweite zwar weiterhin auch besonders
harte Maßnahmen verordnen können, etwa Einschränkungen und Verbote
von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Ausgeschlossen
sein sollen aber Versammlungsverbote oder Verbote religiöser
Zusammenkünfte. Bereits bekannt war, dass es auch keine umfassenden
Geschäfts- und Schulschließungen mehr geben soll. Corona-Auflagen an
Schulen, ja – aber eine Aussetzung des Präsenzunterrichts könne nicht
festgelegt werden, wird im Entwurf bekräftigt.
Welche Strafen drohen bei gefälschten Tests und Impfnachweisen?
Wer Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise fälscht, muss nach
den Ampel-Plänen mit hohen Strafen rechnen. In besonders schweren
Fällen des "unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen", wenn
"der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande" handelt, soll
eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich
sein. Dafür soll das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden.
Wird eine Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen kommen?
In den Bundesländern wird es teilweise schon so gemacht oder ist
geplant, nun soll die Regelung bundesweit eingeführt
werden: Beschäftigte und Besucher sollen Kliniken und
Pflegeeinrichtungen nur noch mit tagesaktuellem negativen Corona-Test
betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können sich dem
Entwurf zufolge auch täglich ohne Überwachung selbst testen oder
zweimal pro Woche einen PCR-Test vorlegen. Auch in Einrichtungen für
Menschen mit Behinderung soll die Testpflicht gelten.
Gilt bald 3G in Bussen und Bahnen?
Die geplante 3G-Regel in Verkehrsmitteln soll "stichprobenhaft"
überprüft werden. Beförderer sollen dazu verpflichtet werden, dies
durch entsprechende Nachweiskontrollen zu überwachen. Passagiere
müssen dann entweder einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis
vorlegen. Der negative Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Ausgenommen sein sollen Schülerinnen und Schüler und die Beförderung
in Taxis. Festgeschrieben werden soll die Pflicht zum Tragen einer
FFP2-Maske oder medizinischen Gesichtsmaske. Davon ausgenommen sind
Kinder unter sechs Jahren.
Kommt auch 3G-Regel am Arbeitsplatz?
Auch bei der geplanten bundesweiten 3G-Regel am Arbeitsplatz wird es
konkreter: Zutritt zum Arbeitsplatz, wenn dort "physischer Kontakt"
zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll es ohne Impf-,
Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden
alten PCR-Test) nicht mehr geben. Die Arbeitgeber sollen das täglich
kontrollieren und die Ergebnisse auch festhalten. Beschäftigte seien
verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen.
Derzeit müssen Unternehmen noch zwei Tests pro Woche anbieten.
Zusätzlich gibt es seit kurzem auch wieder mindestens einen
kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen
Nicht-Genesene oder Ungeimpfte also damit rechnen, zwei Tests pro
Woche auf eigene Kosten zu machen.
Müssen Unternehmen eine Homeoffice-Pflicht einführen?
Die geplante Homeoffice-Pflicht orientiert sich an den Regeln, die
bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit
"Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten" muss Homeoffice
ermöglicht werden, es sei denn, das ist aus betrieblichen Gründen
nicht möglich, etwa weil Post bearbeitet werden muss oder Waren oder
Material ausgegeben werden müssen. Die Beschäftigten müssen das
Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause
nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder
weil die nötige Ausstattung fehlt.
(lfr/dpa)
Wer die deutsche Podcast-Landschaft einigermaßen kennt, hat schon mal von "Hotel Matze" gehört. Seit 2016 gibt es das Interview-Format von Matze Hielscher – und man muss schon konzentriert nachdenken, damit einem ein paar angesagte deutsche Promis einfallen, die noch nicht bei ihm zu Gast waren.