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Verstöße im Naturschutz: EU-Kommission verklagt Deutschland vor EuGH

ARCHIV - 15.06.2019, Luxemburg: Das Bild zeigt ein Schild vor den B
Weil Deutschland, von der EU bemängelte Defizite nicht anpasste, steht das Land jetzt vor dem höchsten EU-Gericht.Bild: dpa / Arne Immanuel Bänsch
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Verstöße im Naturschutz: EU-Kommission verklagt Deutschland vor EuGH

18.02.2021, 17:1518.02.2021, 17:15

Seit Jahren bemängelt die EU-Kommission, dass Deutschland gegen europäisches Naturschutzrecht verstößt. Und seit Jahren räumt die Bundesrepublik die Bedenken nicht aus. Jetzt klagt die EU-Kommission vor dem höchsten EU-Gericht.

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Unter anderem habe Deutschland eine "bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen", teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.

Deutschland verstößt seit Jahren gegen geltendes EU-Recht

Es geht um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen.

Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, doch räumte Berlin die Bedenken im Laufe der Jahre nicht aus. Dabei sei die "Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland" in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.

Die Behörde bemängelte unter anderem, dass "die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar" seien. Die EU-Kommission gehe davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene Praxis war, "für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen". Dies habe "erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit" der Maßnahmen.

(vdv/dpa)

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