Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in der Hauptstadt unterrichten. Das Berliner Arbeitsgericht wies am Mittwoch in erster Instanz eine Klage der Frau ab.
Das Gericht erachtete das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig. Das Gesetz verbietet das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst.
Die Lehrerin hatte gegen das Land geklagt, weil sie mit Kopftuch an der Grundschule unterrichten wollte. Vor ihrer Einstellung hatte sie bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne.
(jd/dpa)