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So funktioniert der Handel mit Punkten aus Flensburg für Blitz-Opfer

Punktehandel
Bild: imago/dpa Montage
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So funktioniert der (noch!) legale Handel mit Punkten aus Flensburg

20.04.2018, 13:5621.04.2018, 11:56
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Privat kennt man sicher jemanden, der es schon mal gemacht hat: Punkte in Flensburg für einen Bekannten übernehmen. Aber der Handel mit den unliebsamen Blitzer-Überbleibseln floriert inzwischen auch im Internet. 

Händler werben online damit, die Strafen für Kunden zu übernehmen, die sich keine weiteren Punkte mehr leisten können. Verboten ist das in Deutschland bislang nicht.

Watson erklärt, was es mit diesem Geschäft auf sich hat und fragt zwei der Händler, wie sie zu ihrem seltsamen Beruf kamen.

Erste Frage: Ist das überhaupt legal?

Der Punktehandel ist eine rechtliche Grauzone. Wenn Kunden in der Vergangenheit angezeigt wurden, dann vor allem wegen zwei entscheidenden Paragrafen:

  • § 271 StGB zu mittelbare Falschbeurkundung
  • § 164 StGB zu falscher Verdächtigung

Das letzte wichtige Urteil zum Thema fiel am 20. Februar 2018 am Oberlandesgericht Stuttgart. Ein Mann hatte online einen Punktehändler beauftragt, seine Strafe in Flensburg zu übernehmen, wurde daraufhin angezeigt – und freigesprochen. Der Grund: Juristisch ließe sich die Trickserei nicht verurteilen.

Der 1.Vorwurf: Falschbeurkundung

"Wer bewirkt, dass Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind (...) von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung (...) zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren."
§ 271 StGB

Es klingt kurios, aber dieser Paragraf greift nur bei "öffentlichen Registern", so das Gericht in Stuttgart. Und dazu gehört das Verkehrszentralregister nicht. 

Der 2.Vorwurf: Falsche Verdächtigung

"Wer einen anderen bei einer Behörde (...) in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 164 StGB

Dieser Paragraf klingt zwar passend, greift beim Punktehandel aber auch nicht – denn dieser ist nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Juristisch ist das ein großer Unterschied: Ordnungswidrigkeiten sind nämlich "nur" Verwaltungsprozesse, die nach einer Verwarnung oder einem auferlegten Bußgeld erledigt sind.

Punktehandel ist also bislang nicht strafbar, schrammt aber haarscharf an der Illegalität vorbei. Verkehrsrechtler raten den Deutschen daher davon ab, sich auf den halbseidenen Deal einzulassen und fordern schon lange, die Gesetzeslücke auch juristisch zu schließen.

Wie läuft so ein Handel ab?

  • Das Angebot ist für Autofahrer gedacht, die keinen (weiteren) Punkt in Flensburg haben wollen, denen aber einer droht (z.B. durch Geschwindigkeitsüberschreitungen).
  • Der Kunde sendet seinen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen an den Punktehändler.
  • Der Händler setzt den Preis fest, der sich aus Bußgeld, Servicegebühr und Verwaltungskosten zusammensetzt.
  • Der Kunde erteilt den Auftrag und überweist das Geld.
  • Ist das Geld angekommen, sucht der Händler einen Fahrer, der den Verstoß stellvertretend zugibt und den Anhörungsbogen mit seinen Daten ausfüllt.
  • Ist der Bußgeldbescheid dann da, zahlt ihn der Händler.

Und so teuer sind die Bußgelder

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Wenn du dieses Tier-Tempo drüber lagst, kostet es dich:
quelle: dpa montage
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Händler Nr. 1 gegenüber watson

"2011 habe ich mehrfach Punkte für Kollegen übernommen und dachte, das müsste man als Geschäft aufziehen. Meine Kunden sind meist Vielfahrer, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Meine ,Fahrer' machen das Punktesammeln meist aus finanzieller Not heraus, sind arbeitslos, haben gar kein Auto oder brauchen keins, weil sie in der Stadt wohnen. Die meisten nehmen natürlich nur 5-6 Punkte auf sich, damit sie ihren Führerschein nicht ganz verlieren. Fremden Leuten erzähle ich übrigens nicht, was ich beruflich mache, viele fänden das seltsam. Ich selbst bin übrigens vor zwei Jahren das letzte Mal geblitzt worden – das habe ich dann natürlich selbst gezahlt."
Kurt (Name durch Redaktion geändert) ist 64 Jahre alt.

Wie seriös ist die Branche?

Immer wieder gibt es Beschwerden von Kunden über dubiose Punktehändler. Sie müssten ihr Geld zum Teil bis nach Thailand überweisen oder warteten vergeblich auf die versprochene Leistung. Dabei belaufen sich die Kosten bei satten 250 Euro pro Punkt, dazu Verwaltungs- und Servicegebühren. Eine Qualitätsprüfung gibt es in der Branche nicht – also Vorsicht!

Übrigens gilt im Punktehandel, wie in jeder anderen Branche: Wer versprochene Dienstleistungen nicht bekommt, kann klagen.

Händler Nr. 2 gegenüber watson

"Meinen Service gibt es seit 2006. Ein Freund von mir hätte seinen Führerschein abgeben müssen und dadurch seinen Job verloren, nachdem er geblitzt wurde. Gleichzeitig lag ein anderer Freund monatelang im Krankenhaus fest – die beiden waren die Ersten, die ich einander vermittelt habe. Früher habe ich selbst Punkte übernommen, heute fasst meine Kartei 5.000-7.000 Menschen als ,Fahrer'. Da sind alle Regionen, Geschlechter und Altersklassen dabei, damit sie auch zum Foto des Kunden passen. Im Schnitt haben wir etwa 1000 Kunden jährlich, letztes Jahr sogar 1400. Verrückt! Es scheint einfach immer mehr Blitzer zu geben. Ich selbst habe momentan nicht einen Punkt in Flensburg, auch weil ich einen alten Mercedes Diesel fahre – der ist so lahm, dass fast nichts passieren kann."
Peter (Name von Redaktion geändert) ist 61 Jahre alt.