Politik
Deutschland

Hans-Georg Maaßen will die Mitarbeiterzahl des Verfassungsschutzes verdoppeln

Hans-Georg Maaßen will die Mitarbeiterzahl des Verfassungsschutzes verdoppeln

15.09.2018, 14:4815.09.2018, 14:48

Maaßen will mehr: Bis 2021 will der Verfassungsschutz-Präsident die Mitarbeiterzahl seines Geheimdienstes verdoppeln. Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

Der aktuell mit Rücktrittsforderungen konfrontierte Hans-Georg Maaßen wolle seine Behörde damit strukturell an den Bundesnachrichtendienst (BND) angleichen. Der "Spiegel" beruft sich dabei auf Informationen aus dem Innenministerium.

  • So solle die Stellenzahl um 2900 auf fast 6000 angehoben werden. Der Auslandsgeheimdienst BND hat zirka 6500 Mitarbeiter.
  • Dem "Spiegel" zufolge sollen die für Spionageabwehr, Geheim- und Sabotageschutz sowie für Islamismus und islamistischen Terrorismus zuständigen Abteilungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) umstrukturiert und gestärkt werden.
  • Neben dem Inlandsgeheimdienst BfV gibt es auch in den 16 Bundesländern eigene Verfassungsschutz-Ämter oder -Abteilungen.

Das Bundesinnenministerium äußert sich zu dem Bericht zunächst nicht.

Maaßen will mehr Mitarbeiter – die SPD will weniger Maaßen

In der Bundesregierung fordert der Unions-Koalitionspartner SPD die Ablösung Maaßens wegen dessen Äußerungen im Zusammenhang mit rechten Ausschreitungen in Chemnitz. 

(fh/rtr)

Teile der Partei drohen sogar damit, die Koalition platzen zu lassen, wenn Maaßen bleibt.

Neue Verordnung für Selbstbestimmungsgesetz: trans-Community sorgt sich um Zwangsoutings
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurde die Gleichberechtigung von trans*Personen in Deutschland ein großes Stück vorangetrieben. Nun plant das Bundesinnenministerium eine Änderung, die erhebliche Konsequenzen für die Community haben könnte.
Man macht einen Termin beim Standesamt, nimmt diesen wahr und wenige Tage später ist die eigene Geschlechtsidentität offiziell anerkannt – für immer. Dank dem im vergangenen November in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz ist es tatsächlich genau so einfach.
Zur Story