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Ampel scheitert teilweise mit Wahlrechtsreform – Söder teilt gegen Regierung aus

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CSU-Chef Markus Söder zeigt sich erfreut über das Urteil zur Wahlrechtsreform und wettert gegen die Ampel-Regierung.Bild: dpa / Hannes P Albert
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Wahlrechtsreform teils verfassungswidrig – Söder teilt gegen die Ampel aus

30.07.2024, 12:00
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Wirbel um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.

Dies setzte das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat.

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Bereits am späten Montagabend kursierte das Urteil online. Es war zeitweise auf der Website des obersten deutschen Gerichts abrufbar, und mehrere Medien berichteten darüber. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht in dem Urteil einen Erfolg für die Partei und Bayern. Die Ampel-Vetreter:innen sehen trotz der Entscheidung des Verfassungsgerichts "das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt".

Das bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Neuregelung, durchgesetzt von SPD, FDP und Grünen, ist seit Juni 2023 in Kraft und soll bei der kommenden Bundestagswahl erstmals angewendet werden. Ziel der Reform ist es, die Größe des Bundestags von aktuell über 700 auf maximal 630 Abgeordnete zu reduzieren. Dafür wurden Überhang- und Ausgleichsmandate gestrichen, was laut den Richter:innen Karlsruhe verfassungskonform ist.

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Die Ampel-Regierung scheitert teilweise mit Wahlrechtsreform.Bild: dpa / Uli Deck

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimmen gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen. Dieses Mandat konnte die bisherige Partei behalten, während die anderen Parteien ein Ausgleichsmandat erhielten.

Gegen das neue Wahlrecht klagten die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die Linke im Bundestag sowie die Parteien CSU und Linke. Mehr als 4000 Privatpersonen reichten zudem Verfassungsbeschwerden ein. Die Kläger:innen sahen die Wahlrechtsgleichheit nach Artikel 38 und die Chancengleichheit der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes verletzt.

Linke und CSU wären von Abschaffung der Grundmandatsklausel betroffen

Besonders betroffen von der Abschaffung der Grundmandatsklausel wären die CSU und die Linke. Bei der Bundestagswahl 2021 erhielt die CSU, die nur in Bayern antrat, bundesweit 5,2 Prozent der Zweitstimmen. Würde sie bei der nächsten Wahl unter die Fünf-Prozent-Hürde fallen, könnte sie trotz vieler Direktmandate aus dem Bundestag ausgeschlossen werden.

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CSU-Chef Markus Söder stellte sich gegen die Wahlrechtsreform.Bild: dpa / Peter Kneffel

Die Linke zog 2021 nur dank der Grundmandatsklausel in der Fraktionsstärke in den Bundestag ein, da sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte, aber drei Direktmandate gewann. Nach der Abspaltung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) steckt die Partei in einer tiefen Krise und erzielte bei der Europawahl im Juni nur noch 2,7 Prozent.

Urteil zu Wahlrechtsreform laut Söder Erfolg gegen "Wahlmanipulation"

Bayern Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezeichnete das Urteil als "klaren Erfolg für Bayern und die CSU." Die versuchte "Wahlmanipulation" der Ampel sei entlarvt und verworfen worden. "Das Verfassungsgericht erkennt die Kraft der CSU und Bayerns an", schrieb Söder auf Instagram.

Vertreter:innen der Ampel-Parteien haben sich trotz der teilweisen Zurückweisung der Wahlrechtsreform zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezeigt. Das Karlsruher Gericht habe "das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt", erklärte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle am Dienstag.

Die Entscheidung sei "im Wesentlichen eine Bestätigung des neuen Wahlrechts. Denn in der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestages bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz."

Ähnliche Äußerungen gab es auch von SPD und Grünen: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags auf 630 Abgeordnete sei "vollbracht und verfassungsgemäß", erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. "Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an dem eine 16 Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der Weigerung der CSU gescheitert ist."

(Mit Material von dpa)

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