Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat bereits im vergangenen Jahr vor verstärkter Spionage aus Russland und China gegen die Bundeswehr gewarnt. Beide Länder seien die Hauptakteure bei Spionagetätigkeiten in Deutschland.
Nun schlägt die Bundeswehr wegen beunruhigender Vorkommnisse Alarm: An ihren Standorten in Deutschland verzeichnet sie eine bedenkliche Zunahme unerlaubter Drohnenüberflüge. Ein Sprecher des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr betont, dass die Anzahl entsprechender Ereignisse in letzter Zeit gestiegen sei. Eine besorgniserregende Entwicklung, die eine Vermutung über den Drahtzieher aufkommen lässt.
Zwar kann eine direkte russische Beteiligung offiziell nicht nachgewiesen werden, dennoch fällt der Verdacht auf Russland: Insbesondere während Ausbildungsmaßnahmen für ukrainische Soldat:innen registrierte der Militärische Abschirmdienst auffällige Drohnenüberflüge.
Martina Rosenberg, Präsidentin des MAD, äußerte bereits im vergangenen Herbst deutliche Vermutungen in diese Richtung. Es sei "relativ eindeutig, in welche Richtung es geht", da laut MAD die Spionageaktivitäten mit Drohnen gerade zu Beginn und zum Ende von Ausbildungsmaßnahmen für ukrainische Soldat:innen zunahmen.
Im vergangenen Jahr hatte zudem ein Sicherheitsbeamter laut "Tagesspiegel" gewarnt: "Es gibt so viele Drohnen-Sichtungen, dass es schon gefährlich wäre, wenn nur ein kleiner Prozentsatz davon Spionageflüge sind". Man sei für russische Dienste – zumindest aus der Luft – zuweilen offen.
Dennoch gestaltet sich die Beendigung dieser mutmaßlich von Russland gesteuerten Spionageaktivitäten als äußerst knifflig. Die Bundeswehr setzt auf schlichte, aber wirkungsvolle Methoden, um Spionage zu unterbinden. So werden Soldat:innen zu erhöhter Wachsamkeit gebrieft. Zudem werden vermehrt "Vorhaben in sichtgeschützten und/oder überdachten Bereichen durchgeführt".
In verschiedenen Bundeswehrstandorten wie Wildflecken, Grafenwöhr, Idar-Oberstein und Altengrabow wurden Verdachtsfälle aktenkundig. Bisher kam es jedoch zu keiner Festnahme eines Drohnenpiloten in der Nähe eines Bundeswehrstandorts. Das Territoriale Führungskommando betont die Verantwortung der Bundeswehrangehörigen, Straftaten gegen die Bundeswehr zu verhindern und im Rahmen des Gesetzes Personen festzuhalten.
Die jüngste Zusammenarbeit der Landespolizeien von Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie der Bundespolizei zur Drohnenabwehr verdeutlicht den Ernst der Lage. Gemeinsam wurden verschiedene Drohnendetektions- und Abwehrsysteme getestet und das Zusammenspiel zwischen den Einsatzkräften erfolgreich geprobt.
In Deutschland unterliegt die Verwendung handelsüblicher Mini-Drohnen strengen rechtlichen Bestimmungen. Die Drohne muss stets in Sichtweite des Benutzers oder der Benutzerin bleiben. Drohnen mit Kamera müssen außerdem registriert werden, um Missbrauch vorzubeugen.
(Mit Material von dpa)