Sein Hobby: Anzeigen.
Markus Krause zeigt Ärzte an, die über Abtreibungen informieren. Für Krause reiner Selbstschutz, wie er in einem Interview mit der taz verrät. Er wolle sich damit vor "linken Abtreibungsbefürwörtern" schützen. Gerade als Mann sei er in solchen Fragen besonders objektiv.
Möglich macht diesen ungewöhnliche Zeitvertreib der Paragraf 219a. Er verbietet Ärzten, Abtreibungen öffentlich anzubieten und für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.
Die Gegner des Paragrafen 219a fordern ein Recht auf Information. Es gehe nicht um die Frage "Für" oder "Gegen" Abtreibungen, sondern darum, wie sich Frauen darüber bestmöglich informieren können. Gerade Ärzte fordern mehr Rechtssicherheit.
Was für die einen Aufklärung, ist für die anderen Werbung. Die Gegner der Gegner, also die Befürworter des Werbeverbots, lehnen die Änderung oder gar Streichung des Paragrafen 219a strikt ab. Sie fürchten um eine Aufweichung des Werbeverbotes.
Der Paragraf 219a stammt aus dem Jahre 1933. Er gehörte zu den ersten Gesetzen, die die Nationalsozialisten nach der Machtergreifung erließen.
Auslöser der Debatte war ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2017. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hatte auf ihrer Homepage via Link über Schwangerschaftsabbrüche informiert und wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt.
Alle Oppositionsparteien im Bundestag (außer der AfD) plädieren im Grunde für die Streichung bzw. Änderung des Paragrafen.
Aus Rücksicht auf die Koalitionsverhandlungen mit der Union hatte die SPD allerdings im Februar darauf verzichtet, einen eigenen Antrag einzubringen. Man wollte keinen vorkoalitionären Bruch riskieren. Die SPD stellte ihren Gesetzesentwurf vorerst nicht zur Abstimmung. Stattdessen soll Justizministerin Katarina Barley einen Gesetzentwurf zur Reform des Strafrechtsparagrafen 219a vorlegen, der auch in der Union Zustimmung findet.
Die Diskussion nahm erst so richtig Fahrt auf, als der Gesundheitsminister Jens Spahn der Bild am Sonntag ein Interview gab. Er unterstellte Gegnern des Werbeverbots für Abtreibungen, sie setzten sich mehr für das Leben von Tieren ein als für ungeborene Kinder.
Ähnlich sieht es der Vorsitzende der Jungen Union, Paul Ziemiak. Er sagte der "Rheinischen Post": "Es wird mit der Union keine Änderung des Paragrafen 219a geben." Es gehe nicht nur um die Selbstbestimmtheit der Frau, sondern auch um den Schutz ungeborenen Lebens.
Jens Spahn hat mittlerweile rhetorisch etwas abgerüstet und trifft sich an diesem Donnerstag mit Vertretern von Beratungsstellen und der Ärzteschaft, um über 219a zu diskutieren.
Für den Fall, dass ein gefundener Kompromiss hinter den ursprünglichen SPD-Entwurf zurückbleibt, fordert der Juso-Vorsitzende, Kevin Kühnert, von der SPD-Fraktionsführung im Bundestag, die Abstimmung über den Paragrafen 219a freizugeben. Auch immer mehr SPD-Abgeordnete bringen die Aufhebung des Fraktionszwangs ins Gespräch.
Die FDP kündigte einen eigenen Antrag zum Paragrafen 219a an. Sie plädiert für eine Änderung des Paragrafen. Die "grob anstößige Werbung“ soll unter Strafe gestellt wird.
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen Ulle Schauws will den Paragrafen ganz streichen und fordert einen Paradigmenwechsel.
Das sieht auch die Linkspartei so. Die AfD macht sich für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen stark.