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Werbeverbot für Abtreibungen – Jens Spahn will über Paragraf 219a reden

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Werbeverbot für Abtreibungen – Spahn will doch über Paragraf 219a reden

26.03.2018, 13:2726.03.2018, 13:27
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Im Streit über das Werbeverbot für Abtreibungen hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gesprächsbereitschaft erkennen lassen. Der Konflikt über Schwangerschaftsabbrüche sei vor mehr als 25 Jahren in einem Kompromiss gelöst worden, zu dem auch das Werbeverbot in Paragraf 219a gehöre, sagte Spahn der "Süddeutschen Zeitung". 

"Ich stehe zu diesem Kompromiss, da gibt es keinen Änderunsgbedarf"
Jens Spahn

Falls es aber ein "berechtigtes, bisher noch nicht abgedecktes Bedürfnis nach objektiven Informationen"  für Frauen geben sollte, die sich in einer schwierigen persönlichen Lage befinden, "werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen", fügte er hinzu. Er wolle darüber auch mit Ärzten und Beratungsstellen reden.

Denkbar wäre, dass Werbung für Abtreibung verboten bleibe, neutrale Information aber erlaubt werde. Erst vor einer Woche hatte Spahn in der "Bild am Sonntag" Gegnern des Werbeverbots für Abtreibungen unterstellt, sie setzten sich mehr für das Leben von Tieren ein als für ungeborene Kinder. Dafür erntete er empörte Kritik aus der Opposition und vom Koalitionspartner SPD.

Soll §219a StGB abgeschafft werden?
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Anlass für die Debatte ist eine Geldstrafe, die gegen eine Gießener Ärztin verhängt wurde, weil sie über einen Link auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informiert hatte.

Wie kam es zu der Debatte?
Weil sie Abtreibungen vornimmt und darauf auf ihrer Homepage hinweist, wurde die Frauenärztin Kristina Hänel im November zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. In der Broschüre, die sich Frauen per Mail schicken lassen können, informiert die Ärztin über die möglichen Methoden, den Ablauf, mögliche Komplikationen und die notwendigen Dokumente. Das Amtsgericht Gießen sah darin einen Verstoß gegen den Paragrafen 219a StGB. Ärzten ist es demnach verboten, über Abtreibungsangebote zu informieren — insbesondere über solche, die sie selbst anbieten. Kristina Hänel wandte sich an die Öffentlichkeit, startete eine Petition und bekam viel Unterstützung von allen Seiten.

(afp)

Linken-Politiker Schirdewan besucht Maja T. – und appelliert an Merz
Linksextremist:in Maja T. sitzt weiter in Ungarn in Untersuchungshaft, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung als rechtswidrig eingestuft hat. Ein Antrag auf Überstellung in Hausarrest scheiterte, Maja T. befindet sich seit 19 Tagen im Hungerstreik. Linken-Politiker Martin Schirdewan war vor Ort – und appelliert an die Bundesregierung, endlich tätig zu werden.

Den Fall Maja T. kann man ohne Zweifel als massives Behördenversagen bezeichnen. Am 27. Juni vergangenen Jahres erging am Berliner Kammergericht das Urteil gegen die non-binäre Person aus der linksextremen Szene. Nur einen Tag später befindet diese sich in den Händen der ungarischen Behörden.

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