Gerade einmal zwei Wochen ist die neue Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) im Amt — und schon hat sie sich zu einer der lautesten Stimmen in der aktuellen Regierung entwickelt. Jetzt bringt sie neuen Schwung in die Diskussion um die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a an. In einem Interview mit der "Bild am Sonntag" beharrt sie auf der Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen – und erhöht so den Druck auf die Union.
Wer wollte noch mal was? So positionieren sich die Parteien zum §219a:
Die Grünen und die Linke wollen den Paragrafen ganz abschaffen, könnten aber auch mit einer Reform leben.
Die FDP will das Verbot abmildern.
Union und AfD wollen es beibehalten.
Grüne, Linke und FDP haben Gesetzentwürfe im Bundestag eingebracht, um eine Änderung des Paragrafen 219a zu erreichen.
Bis vor Kurzem hatte auch die SPD noch für eine Aufhebung des Verbots plädiert — suchte dann aber einen Kompromiss mit der Union.
Und jetzt kommt Franziska Giffey. Ihre 4 wichtigsten Ansagen:
1. "Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind —und das ist eine extreme Ausnahmesituation — dann brauchen sie Beratung, Information und Unterstützung. Das darf man ihnen nicht verwehren."
2."Es darf auch nicht passieren, dass Frauen stigmatisiert werden. Das Recht auf Information, nicht auf Werbung, ist elementar."
Vor rund einer Woche hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Interview allen, die den Paragraphen 219a ändern wollen vorgeworfen, dass ihnen das Leben eines ungeborenen Babys weniger wert sei als das Leben eines Tieres. Franziska Giffey sagte dazu:
3."Ich finde nicht, dass man das in Zusammenhang bringen sollte. Man darf doch nicht das eine gegen das andere ausspielen. Das geht nicht."
Und auch der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat eine Änderung des Paragrafen ausgeschlossen — doch Franziska Giffey kontert mit einer Kampfansage:
4. "Da werden wir noch mal drüber diskutieren. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen."
Bild: giphy
Wie kam es zu der Debatte?
Weil sie Abtreibungen vornimmt und darauf auf ihrer Homepage hinweist, wurde die Frauenärztin Kristina Hänel im November zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. In der Broschüre, die sich Frauen per Mail schicken lassen können, informiert die Ärztin über die möglichen Methoden, den Ablauf, mögliche Komplikationen und die notwendigen Dokumente. Das Amtsgericht Gießen sah darin einen Verstoß gegen den Paragrafen 219a StGB. Ärzten ist es demnach verboten, über Abtreibungsangebote zu informieren — insbesondere über solche, die sie selbst anbieten. Kristina Hänel wandte sich an die Öffentlichkeit, startete eine Petition und bekam viel Unterstützung von allen Seiten.
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Sie kann kaum sprechen, das Gesicht ist verzerrt und mit Tränen bedeckt. Mit lautem Schluchzen legt die Frau ihren Kopf auf ihre Arme. Eine Wintermütze und dicke Handschuhe sollen sie warm halten. Sie ist umgeben von anderen Menschen, Gepäck liegt auf dem Boden. Mehrere Leute filmen die Szene mit ihren Handys.