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Deutschland
11.07.2019, 12:0311.07.2019, 15:09
Wer sich die Entwicklung der rechtsextremen Identitären in den vergangenen Jahre angeschaut hat, der musste bei Folgendem vor allem eine Sache denken: Erst jetzt?!
Aber besser spät, als nie: Der Bundesverfassungsschutz hat die Identitären als rechtsextremistisch eingestuft.
Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang sagte am Donnerstag:
"Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar die Menschenwürde an sich infrage, reden von Überfremdung, erhöhen ihre eigene Identität, um andere abzuwerten, und schüren gezielt Feindbilder"
Bumm. Was für eine Ansprache. Und Haldenwang legte noch nach: "Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln".
Die Identitären zündeln allerdings nicht nur verbal:
Es dürfe auch keine Toleranz für Extremisten geben, so Haldenwang. Die 2012 gegründete Identitäre Bewegung Deutschland (IDB) hat nach Angaben des Verfassungschutzes derzeit etwa 600 Mitglieder. Ihre Wurzeln liegen in der französischen "Generation Identitaire", die auch in anderen europäischen Staaten Ableger hat.
Hintergrund: Die Identitäre Bewegung
Die Anhänger der IB verstehen sich als intellektuelle Neue Rechte und grenzen sich in ihrem modernen Auftreten bewusst von rechtsextremen Gruppierungen wie den Neonazis ab. Sie wirken damit auch ins bürgerliche Milieu hinein, was sie in den Augen von Sicherheitsexperten besonders gefährlich macht. Anfang des Jahres sorgte die Bewegung mit einer Plakat-Kampagne unter dem Motto "Keine No-Go-Areas" für Aufsehen, die Deutsche als Fremde im eigenen Land darstellte. 2017 charterte die Gruppe ein Schiff im Mittelmeer, um Migranten an der Überfahrt nach Europa zu hindern.
Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes sind die Positionen der IDB nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die IDB ziele darauf ab:
- Menschen außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren.
"Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen können aus Sicht der IDB niemals Teil einer ethnisch pluralistischen Kultur sein", erklärte der Verfassungsschutz. "Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gilt der IDB als kulturvernichtend." Ihre Ideologie umschreibt die Bewegung als "Ethnopluralismus".
(mbi/jh/reuters)
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