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Deutschland
01.04.2019, 15:1102.04.2019, 08:45
Über 10.000 Menschen warten in Deutschland zurzeit auf ein Organ. Dass dieser Zustand untragbar ist und die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland erhört werden muss, darüber sind sich die meisten Abgeordneten im Bundestag einig. Wie das allerdings erreicht werden soll, darüber wird an diesem Montag im Bundestag diskutiert.
Besonders umstritten ist dabei ein Vorschlag des Gesundheitsministers Jens Spahn. Dieser sieht die sogenannte doppelte Widerspruchslösung vor. Damit wäre jeder erstmal automatisch ein potenzieller Spender – es sei denn, er widerspricht aktiv.
Den Vorschlag will Spahn mit Abgeordneten mehrerer Parteien an diesem Montag als neuen Gesetzentwurf zur Organspende vorstellen. Zu den zehn Initiatoren dieses Entwurfes zählen mit Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach und den Abgeordneten Claudia Schmidtke (CDU) und Sabine Dittmar (SPD) vier Mediziner. Auch Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) gehört zu den Unterzeichnern.
Was bedeutet die Widerspruchslösung?
Der fraktionsübergreifende Entwurf sieht eine doppelte Widerspruchsmöglichkeit vor. Demnach soll jeder als Organspender gelten, wenn er nicht entweder selbst dem widersprochen hat oder seine Angehörigen dies tun. Bisher ist es umgekehrt. Bisher gilt die sogenannte Entscheidungslösung: Jeder muss für eine Organspende dieser ausdrücklich zu Lebzeiten zugestimmt haben oder die Angehörigen müssen dies nach seinem Tod an seiner Stelle tun.
Wie sieht die derzeitige Rechtslage aus?
Bislang bekommt jeder Krankenversicherte ab dem 16. Lebensjahr von seiner Krankenkasse regelmäßig Informationsmaterial, anhand dessen er sich für oder gegen eine Organ- und Gewebespende nach dem Hirntod entscheiden kann. Im Idealfall führt jeder ständig seinen Organspendeausweis mit sich, in dem seine Haltung dokumentiert ist.
Vorgeschlagen werde ein zweistufiges Verfahren.
- Wenn der Arzt den Hirntod feststellt, soll er bei einem vom Gesundheitsministerium neu einzurichtenden Register nachfragen, ob der Patient der Organspende widersprochen hat. Wenn nicht, gelte er erst einmal als Spender.
- Danach müsse der Arzt nur noch den nächsten Angehörigen fragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein zu Lebzeiten erklärter Wille des Patienten bekannt sei. Sei das nicht der Fall, sei der Patient automatisch Organspender.
- Bei Kindern und Jugendlichen soll die Organspende nur zulässig sein, wenn der nächste Angehörige zugestimmt hat. Allerdings müsse selbst da die Mutter oder der Vater "einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders beachten".
Kritik an der Spahn-Widerspruchslösung
- Der Ethikrat-Vorsitzenden, Peter Dabrock, ist skeptisch. "Damit wird für mich der Körper nach dem Hirntod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit", sagte der Theologieprofessor am Montag im Deutschlandfunk. Der Vorstoß der Widerspruchslösung sei unnötig und schädlich, da er Vertrauen beschädige und zu kaum mehr Effizienz bei der Organspende führe.
- "Für uns missachtet diese Regelung das Selbstbestimmungsrecht der Bürger", sagte die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus am Montag im Bundestag. Die Widerspruchsregelung beschneide Grundrechte. Es sei Ausdruck des Respektes vor der individuellen Entscheidung, dass man gerade bei solchen Themen eine ausdrückliche Zustimmung voraussetzen müsse.
- Auch die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler hat den Gesetzentwurf von Jens Spahn und Karl Lauterbach als unzureichend kritisiert. "Nach deren Plänen müssten sich die Bürger ohne weitere Hilfestellung selbst informieren und zudem auch noch aktiv widersprechen, sofern sie nicht der grundsätzlichen Annahme anheim fallen wollen, sie seien nach ihrem Tod Organspender". Die Rechtswissenschaft sei sich "überwiegend einig darin, dass die Widerspruchsregelung grundgesetzwidrig ist". Weder in der Gesetzgebung noch in der Rechtsprechung gebe es bisher das Konstrukt "Wer nicht widerspricht, stimmt zu" oder einen Zwang zu einer Entscheidung.
- Auch die Grünen-Chefin Annalena Baerbock steht der Widerspruchslösung kritisch gegenüber. Sie kritisierte, dass Menschen mittels der Widerspruchslösung dazu gezwungen würden, aktiv "Nein" sagen zu müssen. Es gebe Menschen, die dazu nicht in der Lage seinen, sagte sie am Montag im Bundestag. Deswegen hat sie zusammen mit dem CSU-Parlamentarier Stephan Pilsinger und weiteren Abgeordneten einen eigenen Vorschlag gemacht. Der sieht vor, sich bei der Personalausweisausstellung als Organspender eintragen zu lassen oder eben nicht. Außerdem treten die Parlamentarier um die Baerbock-Gruppe für ein bundesweites Online-Register ein, das Erklärungen zur Organ- und Gewebespende vorsieht. Dort soll das erfasst werden, was bisher bereits im Organspendeausweis steht: Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss oder Auswahl bestimmter Organe und Gewebe sowie Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person.
- Auch der kritisierte Jens Spahn hat sich bereits während der Aussprache im Bundestag am Montagvormittag zu Wort gemeldet. Er widersprach dem Argument, die Menschen würden durch die Widerspruchslösung gezwungen, Organe zu spenden. Etwas, das man konsequenzlos ablehnen könne, sei keine Pflicht, sagte er und verteidigte seinen Vorschlag. Auch freute er sich, dass allein die Debatte bereits die Organspende-Zahlen habe steigen lassen.
Andere Länder haben sie bereits
In 16 Ländern der EU gibt es bereits eine Art Widerspruchsregelung. So darf beispielsweise in Frankreich oder den Niederlanden einem Verstorbenen ein Organ entnommen werden, sofern er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(ts/afp/dpa)
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