Am 1. März dürfen sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und seine Minister:innen über ein Gehaltsplus freuen. Scholz erhält eine Erhöhung von 1381 Euro. Das Amtsgehalt des Kanzlers samt Ortszuschlag und Stellenzulage beträgt laut "Bild" derzeit 20.702 Euro.
Verheiratete Minister:innen ohne Kinder erhielten bisher ein Amtsgehalt inklusive Zulagen von 16.816 Euro. Ab März sind es 17.990 Euro und damit 1174 Euro mehr. Doch wie sieht das bei Außenministern Annalena Baerbock (Grüne) im Detail aus?
Das Gehalt von Baerbock setzt sich aus fünf verschiedenen Amtsbezügen zusammen. Diese schlüsselt "Focus" wie folgt auf. Zunächst erhalte die Grüne-Politikerin ein Amtsgehalt, welches für die Position der Außenministerin etwa 15.500 Euro monatlich beträgt. Zu diesem Grundgehalt erhält Baerbock weitere Zulagen, etwa eine pauschale Aufwandsentschädigung von rund 310 Euro im Monat und einen Ortszuschlag, der sich auf etwa 1100 Euro beläuft.
Hier hört es aber nicht auf.
Baerbock hat laut "Focus" als Bundesministerin und zugleich Bundestagsabgeordnete Anspruch auf weitere finanzielle Leistungen. "Hierzu zählt eine um 50 Prozent reduzierte Abgeordnetenentschädigung sowie eine um 25 Prozent gekürzte Aufwandspauschale für Abgeordnete, was ihr monatlich zusätzliche etwa 8600 Euro einbringt", schreibt das Newsportal.
Am Ende ergibt sich ein Gesamtgehalt von mehr als 25.000 Euro pro Monat. Laut anderen Medienberichten erhalten diese Summe etwa auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Vize-Kanzler Robert Habeck (Grüne).
Die baldigen Gehaltserhöhungen sollen sich laut "Bild" auch auf die Pensionen der Regierungsmitglieder auswirken.
Demnach haben sie nach einer Legislaturperiode – also vier Jahren Amtszeit – Anspruch auf 27,74 Prozent des Kanzler- beziehungsweise Minister:innengehaltes. Sprich, ein Kanzler hat nach vier Jahren bisher Anspruch auf 5734 Euro im Monat Ruhegeld und für jedes weitere Amtsjahr von 494 Euro. Ab März wären es dann 6117 Euro Pension plus 527 Euro für jedes weitere Jahr im Amt, schreibt die Zeitung.
Minister:innen kommen ab dem 1. März nach einer Amtsperiode Anspruch auf 4982 Euro im Monat plus 430 Euro für jedes zusätzliche Amtsjahr.