
Im Juli 2022 hat das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach das "Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz" beschlossen. Bild: imago images/Chris Emil Janßen
Deutschland
22.02.2023, 19:3222.02.2023, 19:32
Grundsätzlich ist der Großteil der allgemein bekannten Drogen in Deutschland sowohl im Besitz als auch im Handel verboten. Durch einige Lücken im Gesetz ist es zum Teil allerdings dennoch möglich, sogenannte "Legal Highs" zu verkaufen. Hier wird die chemische Verbindung minimal abgeändert, sodass das Verbot nicht mehr greift, die gewünschte Wirkung jedoch erreicht wird.
Drogen laut Rechtsanwalt durch Komma wieder legal
Diese Taktik sorgt für ein andauerndes Katz-und-Maus-Spiel zwischen den Verkäufer:innen auf der einen und Politik und Justiz auf der anderen Seite. Immer wieder werden Gesetze angepasst, die neue Stoffverbindung in die Liste der verbotenen Substanzen aufgenommen. Um hier schneller handeln zu können, wurde im Juli 2022 das "Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz" (NpSG) beschlossen und im September in Kraft gesetzt.
Wie die "taz" berichtet, gab es in diesem laut eines noch nicht erschienenen Fachberichts von Rechtsanwalt Sebastian Sobota nun jedoch einen eklatanten Fehler. So wurde bei der Auflistung der künftig verbotenen Stoffe an einer Stelle anstatt eines Kommas versehentlich ein Bindestrich gesetzt. LSD-Derivate, also LSD sehr ähnliche Verbindungen, seien dadurch nicht nur nicht kriminalisiert, sondern teilweise sogar wieder legalisiert worden.
Gesundheitsministerium sieht Auswirkungen nicht
Das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach relativierte das Ausmaß dessen hingegen erheblich. Zwar werde man den "redaktionellen Fehler" umgehend korrigieren, er habe jedoch "keine Auswirkungen auf die geltende Rechtslage", da die Absicht des Gesetzes offensichtlich sei.

Laut Sobota sind einige LSD-Derivate durch den Fehler noch immer oder sogar wieder legal. Bild: imago images/Jochen Tack
Sobota, der unter anderem im Fach Kriminologie an der Universität Heidelberg lehrt, ist in seinem Fachartikel anderer Ansicht. Besonders, da der Gesetzgeber sich strikt an sein Wort halten müsse, sei die Kriminalisierung hier bei mehreren Stoffen gescheitert.
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Kriminologe prophezeit Freispruch für Angeklagte
Bei der Re-Legalisierung, die durch den Fehler entstanden sei, müssten Angeklagte zudem sogar freigesprochen werden, sofern es noch kein Urteil gab. Bereits Verurteilte könnten hingegen ein Gnadengesuch stellen, durch das rechtskräftig verhängte Strafen in Ausnahmen ausgesetzt, umgewandelt oder ermäßigt werden können.
Die juristischen Einschätzungen von Sobota und dem Gesundheitsministerium liegen somit weit auseinander. Laut Christian Rath, dem rechtspolitischen Korrespondent der "taz", werde sich das jedoch erst klären, sobald es hier zu einer entsprechenden Anklage kommt. In diesem Fall entscheide dann das jeweilige Strafgericht darüber, wie das bis dahin wohl korrigierte Gesetz auszulegen ist.
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