Ärztinnen und Ärzte, die ausführliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten, mussten bislang mit Strafverfolgung rechnen. Die Rechtsgrundlage dafür ist der hochumstrittene Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet.
Der Bundestag entschied nun über das Ende des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitag im Plenum für den Regierungsentwurf: Nur AfD und Union waren strikt gegen die Abschaffung von Paragraf 219a.
Ärztinnen und Ärzte sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, auf ihrer Website sachlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dafür anwenden. Bisher müssen sie mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, wenn sie solche Informationen öffentlich im Netz bereitstellen.
Außerdem sollen Mediziner, die bereits auf Grundlage von Paragraf 219a StGB verurteilt wurden, rehabilitiert werden. Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden alle strafgerichtlichen Urteile wegen Paragraf 219a StGB, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben. Laufende Verfahren werden eingestellt.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kennzeichnete die Abschaffung des Paragrafen in der Bundestagsdebatte als überfällig. "Es ist höchste Zeit", sagte er. Dass sich im Internet "jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker" zum Thema Abtreibungen äußern könne, Ärztinnen und Ärzten aber eine umfassende Information verboten werde, sei "absurd" und "aus der Zeit gefallen".
Union und AfD äußerten sich empört über die Abschaffung des Gesetzesparagrafen. Abgeordnete beider Fraktionen betonten immer wieder, dass sich Frauen auch jetzt schon ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren könnten und dass die Rechte des ungeborenen Lebens nicht zu kurz kommen dürften.
Damit künftig "anstößige" und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, sieht der abgesegnete Regierungsentwurf vor, das sogenannte Heilmittelwerbegesetz zu erweitern. So würden auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug neu von dem Gesetz erfasst, das bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung von Medizinprodukten regelt.
Das Gesetz muss formal noch den Bundesrat passieren, er kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten.
(dpa)
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