Die Inflation macht vielen Menschen in Deutschland zu schaffen. 2022 war finanziell gesehen für zahlreiche Deutsche eine Herausforderung. Das dürfte sich auch im neuen Jahr nicht ändern. Im Gegenteil: Vieles spricht dafür, dass die meisten Menschen nach Abzug der Inflationsrate den Gürtel noch enger schnallen müssen als 2022.
Kein Wunder: Die Preissteigerungen betreffen beinahe alle Lebensbereiche, quer durch die Bank. Da wirken selbst die Entlastungen nur wie ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Ein Grund dafür ist etwa, dass das Lohnwachstum mit der Inflationsrate nicht mithalten kann. Er liege laut Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch im kommenden Jahr "deutlich unterhalb der Inflationsrate". Laut dem Konjunkturexperten Torsten Schmidt werde es erst 2024 wieder aufwärtsgehen.
Dennoch: Es gibt auch positive Aussichten auf das neue Jahr. So gibt es etwa eine Produktgruppe, die sich dem Teuerungstrend widersetzt und vor allem jüngere Menschen freuen dürfte. Watson liefert einen Überblick über alles, was im neuen Jahr günstiger wird.
So erhalten Familien mit Kindern nun mehr Geld. Ab dem 1. Januar gibt es einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind immerhin ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind 25 Euro mehr im Monat.
Perspektivisch soll das Kindergeld in Deutschland von einer Kindergrundsicherung abgelöst werden, die diverse Familienleistungen bündeln soll. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) strebt für Herbst 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Ziel der Reform ist es, dass Familien künftig einfacher von Leistungen profitieren können, die sie bislang wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden in vielen Fällen gar nicht erst beantragen.
18 Jahre nach dem Start von Hartz IV hat das Bürgergeld zum Jahreswechsel die bisherigen Regeln für Arbeitslose in Deutschland abgelöst. Im November beschlossen Bundestag und Bundesrat nach langem Ringen das Gesetz, das als wichtigste Sozialreform der Ampelkoalition gilt.
Die Sätze steigen um rund 50 Euro. Die zu erwartende Preisentwicklung soll zeitnäher in die Berechnung der Grundsicherung einfließen. Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte gibt es ab 1. Januar 502 Euro im Monat, für zwei erwachsene Partner einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft jeweils 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro. Kinder erhalten vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 348 Euro. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden 318 Euro gezahlt.
In einer Karenzzeit von zwölf Monaten wird die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung vielmehr voll übernommen. In den ersten zwölf Monaten bleibt zudem Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Für jede weitere Person erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
Der Preismonitor des Statistischen Bundesamts macht deutlich: Die Preise für bestimmte Elektronikprodukte sind gesunken. Demnach sank der Durchschnittspreis für Fernseher gegenüber dem Jahr 2015 im November 2022 um 36 Prozent.
Auch Smartphones ohne Vertrag konnten sich die Deutschen über geringere Preise freuen: Hier sind die Preise im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2015 um 23,6 Prozent niedriger. Wie lange Verbraucher:innen davon profitieren, ist allerdings unklar. Seit etwa April 2021 ziehen die Preise Monat für Monat wieder leicht an.
Studierende und Fachschüler bekommen als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise und Lebenshaltungskosten eine einmalige Pauschale von 200 Euro. Das Gesetz sieht die Zahlung auch an Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses vor.
Anspruchsberechtigt sind 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler. Die Energiepreispauschale soll erhalten können, wer am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert ist. Beantragt werden soll die Einmalzahlung über eine digitale Plattform, die Bund und Länder noch erarbeiten müssen.
Mehr Haushalte werden ab dem Jahreswechsel mit dem Wohngeld entlastet: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Der staatliche Zuschuss wird außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich.
Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die ihr Eigenheim selbst nutzen. Künftig sollen auch Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.
Vereinfachte Antragsverfahren sollen dafür sorgen, dass die Menschen schnell das neue Wohngeld erhalten. Die Auszahlungen könnten damit direkt nach der Antragstellung im Januar oder Februar beginnen, teilte das Bauministerium im Dezember mit.
Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für weniger Geld im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Das bundesweit nutzbare Ticket für Busse und Bahnen im Nahverkehr soll mit einem Einführungspreis von 49 Euro im Monat kommen. Ziel ist es, an das beliebte 9-Euro-Ticket aus dem Sommer anzuknüpfen. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt ist der 1. April im Gespräch.
(mit Material von dpa/AFP)