Die politischen Spannungen, die die kommenden Neuwahlen begleiten, prägen derzeit unseren Alltag. Ganz Deutschland blickt auf die Entwicklungen und hofft, dass am Ende das kleinere Übel eintreten wird.
Dazu will und sollte auch jeder Mensch beitragen, der kann. Und weil so viel auf dem Spiel steht: am besten ohne vermeidbare Fehler. Weil diese aber immer wieder passieren, haben wir euch kurz und knapp zusammengefasst, was ihr beim Wählen beachten müsst.
Fangen wir mit der einfachsten Frage an: Am 23. Februar wird gewählt. Zwischen 8 Uhr und 18 Uhr könnt ihr euer Wahllokal aufsuchen. Wie immer ist das ein Sonntag – also keine Ausreden: Euer Lieblingsserie gibt es auch hinterher noch auf Netflix.
Wer diese aber auf gar keinen Fall pausieren will, kann natürlich auch per Briefwahl seine Stimme abgeben. Wie das geht, haben wir euch hier zusammengefasst:
Weil die Ampel gescheitert ist. Nach einem großen Streit um die Wirtschafts- und Haushaltspolitik entließ Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im November 2024 Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Kurz darauf stellte der Kanzler die Vertrauensfrage und erhielt nicht das Vertrauen der Mehrheit.
Das war der Plan. Denn nur so konnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auflösen, damit das überholte System am 23. Februar seinen erforderlichen Neustart durchführen kann.
Alle deutschen Staatsbürger:innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Sie müssen dabei aber mindestens seit drei Monaten in Deutschland wohnen. Auch Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die im Ausland wohnen, dürfen an der Wahl teilnehmen.
Bei der kommenden Bundestagswahl schließen diese Punkte schätzungsweise 62 Millionen Menschen ein: So viele Menschen sind berechtigt, am 23. Februar 2025 wählen zu gehen.
Für deutsche Staatsbürger:innen, die im Ausland wohnen, gilt eine Sonderregel: Sie können ihre Stimme nur abgeben, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das passiert in ihrem Fall aber nicht automatisch, sondern muss vor jeder Wahl beantragt werden.
Im Fall der anstehenden Bundestagswahl muss der Name bis Sonntag, den 2. Februar 2025 im Wählerverzeichnis stehen. Wie genau das passiert, könnt ihr hier nachlesen.
Nein, die gibt es nicht. Man kann lediglich von einer moralischen Wahlpflicht sprechen. Denn von der Wahl hängt enorm viel ab, und jede nicht genutzte Stimme kann zum Vorteil von Parteien werden, denen man eigentlich nicht helfen wollte.
Oder anders gesagt: Weil es keine Pflicht gibt, gibt es auch keine Strafe für fehlende Wahlzettel – bis auf die Politik, mit der man dann leben muss.
Zunächst mal keine Sorge: So viel kann man eigentlich nicht falsch machen. Einfach den Stimmzettel ausfüllen, Erst- und Zweitstimme ankreuzen, abgeben, fertig. Trotzdem gibt es immer auch wieder Stimmzettel, die falsch abgegeben werden und somit ihre Gültigkeit verlieren.
Daher hier noch einmal kurz zur Sicherheit: Der Stimmzettel wird ungültig, wenn ...
Auch zum letzten Punkt sei also noch einmal gesagt: ankreuzen, abgeben, fertig.