Die Spendenaffäre um AfD-Chefin Alice Weidel zieht weitere Kreise: Der Bodensee-Verband der Partei, in dem Weidel Mitglied ist, hat auch eine Überweisung in Höhe von 150.000 Euro aus Belgien erhalten.
Worum geht es in Paragraf 25 Absatz 3 Satz 2?
Der Absatz des Paragrafen regelt, unter welchen Bedingungen Parteien Spenden aus dem Ausland annehmen dürfen, etwa wenn es sich um Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen oder anderen EU-Bürgers handelt. Nach heutiger Einschätzung der Partei hätte sie das Geld als Spende annehmen dürfen.
Die Schweizer Spende war ebenfalls an Weidels Kreisverband gegangen, zwischen Juli und September 2017, gestückelt und mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel". Das Geld war von der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG überwiesen worden, "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund", wie deren Verwaltungsrat einem Rechercheteam von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" mitgeteilt hatte.
Weidels Kreisverband soll laut "tagesschau.de" nach den Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" vom Schweizer Geld 16.000 Euro Anwaltskosten bezahlt haben. Ende 2017 seien nur noch 107.000 Euro auf dem Kreiskonto gewesen - zu wenig, um die Schweizer Spende zurückzuzahlen. Das Geld aus dem EU-Land Belgien - von wo aus eine Parteispende nicht illegal ist, aber ab 50.000 Euro dem Bundestag gemeldet werden müsste - ging nach den AfD-Angaben im Februar 2018 ein. Nach Weidels Angaben wurde die Schweizer Summe im April zurücküberwiesen. Im Mai wurde laut AfD dann die belgische Überweisung zurückgezahlt.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte bereits vor dem Bekanntwerden des belgischen Falls erklärt, es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen Weidel. Entsprechende Schreiben - die Voraussetzung für Ermittlungen gegen Abgeordnete - seien am Mittwoch an den Bundestag geschickt worden, teilte die Behörde mit. Ermitteln darf die Staatsanwaltschaft laut den Immunitätsregeln dann nach 48 Stunden, also ab Freitag - falls das Parlament dem nicht widerspricht. "Der staatsanwaltlichen Ermittlung sieht Frau Weidel gelassen entgegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden sie entlasten", sagte ihr Sprecher.
Mit der internen Prüfung der Zahlungseingänge aus der Schweiz und Belgien betraute die AfD den Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Dieser erklärte laut der Mitteilung: "Die Unterlassung der unverzüglichen Anzeige des Zahlungseinganges aus der Schweiz war keinesfalls fahrlässig, schon gar nicht vorsätzlich und somit kein schuldhaftes Zögern. Der Zahlungsvorgang ist Dr. Alice Weidel in keiner Weise anzulasten. Im Fall der Stiftung aus Belgien hat Dr. Weidel entschieden, dass die Spende nicht angenommen wird, sondern die Zahlung zurücküberwiesen wird. Das Handeln von Dr. Weidel war in jeder Hinsicht korrekt."
FDP und Grüne protestieren: "Offenbar gehört der Rechtsbruch bei der AfD zum guten Ton", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Konstantin Kuhle, dem "Handelsblatt". Erst verstoße die Partei gegen das Verbot von Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland. Im Fall der zweiten Geldsumme verletze sie die unverzügliche Anzeigepflicht beim Bundestagspräsidenten. Die Debatte um die Spenden aus dem Ausland dürfte weitergehen.
(pb/dpa)