Deutschland
15.11.2018, 06:3415.11.2018, 06:53
Die Spendenaffäre um AfD-Chefin Alice Weidel zieht weitere Kreise: Der Bodensee-Verband der Partei, in dem Weidel Mitglied ist, hat auch eine Überweisung in Höhe von 150.000 Euro aus Belgien erhalten.
- Mit diesem Eingeständnis kamen die Rechtspopulisten einem Bericht des Recherchenetzwerks von WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" zuvor.
- Am Mittwoch hätten sie Weidel um eine Stellungnahme dazu gebeten. Am Abend machte die Bundespartei den Vorgang dann öffentlich.
Was war passiert?
Der Kreisverband hatte bereits 130.000 Euro aus der Schweiz erhalten und erst nach Monaten zurücküberwiesen - Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Nach der AfD-Mitteilung aus der Nacht zu Donnerstag waren auf dem Konto des Kreisverbands am 13. Februar zudem 150.000 Euro aus Belgien eingegangen, mit dem Absender "Stichting Identiteit Europa" (Stiftung Identität Europa). Der Vorgang sei geprüft worden. "Allerdings konnte der AfD-Kreisverband Bodenseekreis weder die Spenderidentität noch die Spendermotivation zweifelsfrei feststellen, weshalb er letztlich beschloss, das Geld von "Stichting Identiteit Europa" nicht anzunehmen", erklärte die Partei. "Aus diesem Grund erfolgte auch keine Anzeige nach Paragraf 25 Absatz 3 Satz 2 Parteiengesetz, sondern am 09.05.2018 eine Rücküberweisung des Betrages in voller Höhe an den Absender." Das erhaltene Geld hatte Weidel unter anderem in Facebook-Werbung investiert. Bei der AfD will man von einem künstlich aufgeblasenen Erfolg des eigenen Facebook-Auftritts aber nichts wissen: Der Social-Media-Manager der Partei betonte: "Sehr hohe Likes auf ihrer Seite kamen jedoch meist durch ihr eigenes Auftreten zustande. Zum Beispiel verzeichneten wir einen sehr großen Zuwachs, nachdem sie sich mitten in der Sendung aus einer ZDF-Talkshow verabschiedet hatte."
Worum geht es in Paragraf 25 Absatz 3 Satz 2?
Der Absatz des Paragrafen regelt, unter welchen Bedingungen
Parteien Spenden aus dem Ausland annehmen dürfen, etwa wenn es sich
um Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen oder anderen EU-Bürgers
handelt. Nach heutiger Einschätzung der Partei hätte sie das Geld als
Spende annehmen dürfen.
Die AfD bejubelte auch schon das Aus von Angela Merkel – aber zu früh:
Video: watson/Max Biederbeck, Lia Haubner
Und was ist mit der Spende aus der Schweiz?
Die Schweizer Spende war ebenfalls an Weidels Kreisverband
gegangen, zwischen Juli und September 2017, gestückelt und mit dem
Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel". Das Geld war von der
in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG
überwiesen worden, "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund", wie
deren Verwaltungsrat einem Rechercheteam von WDR, NDR und
"Süddeutscher Zeitung" mitgeteilt hatte.
Weidels Kreisverband soll laut "tagesschau.de" nach den
Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" vom Schweizer Geld
16.000 Euro Anwaltskosten bezahlt haben. Ende 2017 seien nur noch 107.000 Euro auf dem Kreiskonto gewesen - zu wenig, um die Schweizer
Spende zurückzuzahlen. Das Geld aus dem EU-Land Belgien - von wo aus
eine Parteispende nicht illegal ist, aber ab 50.000 Euro dem
Bundestag gemeldet werden müsste - ging nach den AfD-Angaben im
Februar 2018 ein. Nach Weidels Angaben wurde die Schweizer Summe im
April zurücküberwiesen. Im Mai wurde laut AfD dann die belgische
Überweisung zurückgezahlt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt:
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte bereits vor dem
Bekanntwerden des belgischen Falls erklärt, es gebe einen
Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen
Weidel. Entsprechende Schreiben - die Voraussetzung für Ermittlungen
gegen Abgeordnete - seien am Mittwoch an den Bundestag geschickt
worden, teilte die Behörde mit. Ermitteln darf die Staatsanwaltschaft
laut den Immunitätsregeln dann nach 48 Stunden, also ab Freitag -
falls das Parlament dem nicht widerspricht. "Der staatsanwaltlichen
Ermittlung sieht Frau Weidel gelassen entgegen. Die Ergebnisse der
Untersuchungen werden sie entlasten", sagte ihr Sprecher.
Die Stimmung in der Partei ist gespalten:
Mit der internen Prüfung der Zahlungseingänge aus der Schweiz und
Belgien betraute die AfD den Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht
Schachtschneider. Dieser erklärte laut der Mitteilung: "Die
Unterlassung der unverzüglichen Anzeige des Zahlungseinganges aus der
Schweiz war keinesfalls fahrlässig, schon gar nicht vorsätzlich und
somit kein schuldhaftes Zögern. Der Zahlungsvorgang ist Dr. Alice
Weidel in keiner Weise anzulasten. Im Fall der Stiftung aus Belgien
hat Dr. Weidel entschieden, dass die Spende nicht angenommen wird,
sondern die Zahlung zurücküberwiesen wird. Das Handeln von Dr. Weidel
war in jeder Hinsicht korrekt."
FDP und Grüne protestieren: "Offenbar gehört der Rechtsbruch bei der AfD zum guten Ton", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Konstantin Kuhle, dem "Handelsblatt". Erst verstoße die Partei gegen das Verbot von Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland. Im Fall der zweiten Geldsumme verletze sie die unverzügliche Anzeigepflicht beim Bundestagspräsidenten. Die Debatte um die Spenden aus dem Ausland dürfte weitergehen.
(pb/dpa)
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