Schlussspurt bei der Grundrente: Nach einer Marathonsitzung bis Freitag sollen die Koalitionsspitzen am Montag die Einigung besiegeln.
So soll die Grundrente laut Koalitionsvertrag funktionieren: Geringverdiener mit 35 Beitragsjahren sollen nach Renteneintritt eine Altersversorgung bekommen, die zehn Prozent über der Grundsicherung liegt.
Wem die Grundrente zusteht, soll in der sogenannten Bedürftigkeitsprüfung festgestellt werden. Hier werden Vermögen und Einkommen mitberücksichtigt.
Die SPD ist gegen die Bedürftigkeitsprüfung. Denn wer 35 Jahre vorweisen könne, "darf nicht behandelt werden wie ein Bittsteller in der Sozialhilfe", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Katja Mast im ZDF.
Als Kompromiss war in der Koalition zuletzt im Gespräch: Das Einkommen der potenziellen Grundrentenbezieher soll geprüft werden, nicht aber deren Vermögen.
Damit blieben auch Wohnimmobilien von der Prüfung ausgenommen, die von potenziellen Grundrentenbeziehern selbst genutzt werden.
Offen ist bislang aber noch, bis zu welchem Einkommen Anspruch auf die Grundrente bestehen soll.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2021 gewährt werden.
Im Mai hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Entwurf vorgelegt, wonach rund drei Millionen Menschen Grundrente beziehen sollten. Er veranschlagte Kosten von 3,8 Milliarden Euro pro Jahr, die in vier Jahren auf 4,8 Milliarden Euro steigen sollten.
(afp)