Justizministerin arbeitet an Gesetz gegen "Upskirting"
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das heimliche Fotografieren unter Röcke und Kleider – das sogenannte "Upskirting" – per Gesetz unter Strafe stellen.
- Upskirting weiterhin höchstens als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, biete keinen effektiven Schutz. Außerdem mache das Tätern nicht klar, dass ihr "demütigendes und herabwürdigendes Verhalten" absolut inakzeptabel sei, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag.
- Lambrecht will deshalb das Strafgesetzbuch ändern: "Aktuell erarbeiten wir Vorschläge, wie eine solche Strafnorm aussehen kann, und wollen das zügig umsetzen."
- Sie stellte klar:
Der Kampf gegen das "Upskirting"
Mitte August hatte Rheinland-Pfalz eine entsprechende Initiative im Bundesrat in Aussicht gestellt. Zuvor hatten Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, einen Gesetzentwurf für eine Initiative der Länderkammer zum Upskirting vorzubereiten. Auch Schleswig-Holstein wollte sich daran beteiligen.
Bislang sind solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar - es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich. Zwei junge Frauen hatten schon vor Wochen eine Online-Petition gestartet, um Upskirting unter Strafe zu stellen. Bislang haben sich mehr als 85.000 Unterzeichner ihrer Initiative angeschlossen
(ll/dpa)