Der Bundesrat hat neue Beschlüsse gefasst.Bild: iStockphoto / PoisonedHeart
Deutschland
Keine Silvesterknaller in den Läden, bald
weniger Plastiktüten und eine Steuerpauschale fürs Homeoffice – der
Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres einige Beschlüsse
gefasst, die die Bürger unmittelbar spüren werden. Jetzt geht die
Länderkammer in eine längere Pause. Die nächste Sitzung ist erst für
Mitte Februar geplant.
Die wichtigsten Beschlüsse vom Freitag:
EEG-REFORM
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für
einen schnelleren Ökostrom-Ausbau kann zum 1. Januar in Kraft treten.
Sie soll unter anderem den Weiterbetrieb alter Windräder und
Solaranlagen erleichtern, die nach 20 Jahren eigentlich nicht mehr
gefördert werden sollten. Außerdem werden Hürden für den Neubau von
Windkraft- und Solaranlagen abgebaut.
SILVESTERKNALLER
In diesem Jahr dürfen vor Silvester keine
Böller und Raketen mehr verkauft werden. So soll die Zahl der Unfälle
reduziert werden, damit sich Krankenhäuser besser um die vielen
Corona-Patienten kümmern können. Wer schon Knaller daheim hat, darf
die theoretisch an den meisten Orten noch zünden, die
Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) raten aber
davon ab. Auf bestimmten Plätzen gilt zudem ein Feuerwerksverbot.
PLASTIKTÜTEN
Ab Januar 2022 sind Plastiktüten an Ladenkassen
verboten. Das gilt für die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen
bekommt, nicht aber für stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen
Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet. Manche
Geschäfte bieten schon jetzt keine Einweg-Plastiktüten an der Kasse
mehr an, sondern setzen auf Alternativen aus Papier, Pappkisten oder
Stoff.
HOMEOFFICE BEI DER STEUER
Wer während der Corona-Krise von zu
Hause arbeitet, kann seine Ausgaben jetzt leichter in der
Steuererklärung geltend machen. Pro Tag im Homeoffice kann man 5 Euro
ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Sonderregelung gilt für
die Jahre 2020 und 2021. Allerdings zählt die Summe zu den
Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000
Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000
Euro kommt, profitiert also von der Corona-Sonderregel.
ZUSCHÜSSE ZUM KURZARBEITERGELD
Wenn der Arbeitgeber das
Kurzarbeitergeld aufstockt, bleibt dieser Zuschuss weiterhin
steuerfrei.
EHRENAMT
Die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der etwa
Jugendtrainer in Sportvereinen profitieren, steigt von 2400 Euro auf
3000 Euro im Jahr. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei
und nicht nur – wie derzeit – bis zu einer Grenze von 720 Euro.
BUNDESHAUSHALT
Der Bundesrat billigte den Bundesetat für 2021.
Darin sind Ausgaben von fast einer halben Billion Euro vorgesehen –und neue Schulden von fast 180 Milliarden. Das liegt vor allem an
weiterhin hohen Kosten durch die Corona-Pandemie. Der Bundestag hatte
deshalb die Schuldenbremse im Grundgesetz ausgesetzt.
SCHLACHTHÖFE
In der Fleischindustrie gelten künftig strengere
Vorschriften. Um Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen zu
verhindern, ist ab Januar der Einsatz von Subunternehmen mit
osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern verboten. Es soll keine
Werkverträge mehr geben. Ausnahmen gibt es für mittelständische
Wurst- und Fleischwarenhersteller zu bestimmten Zeiten, wie in der
Grillsaison.
ALTENPFLEGE
Der Bundesrat gab grünes Licht für 20.000 neue Jobs
in der Pflege, Hunderte zusätzliche Stellen in der Geburtshilfe und
eine staatliche Finanzspritze für die Krankenkassen.
STASI-AKTEN
Die Stasi-Akten wechseln ins Bundesarchiv, bleiben
aber für Bürger, Medien und Wissenschaft zugänglich. So können
Menschen auch weiterhin nachfragen, ob die Dokumente Informationen
zur eigenen Person enthalten. Das soll künftig auch digital und an
weiteren Standorten möglich sein.
ANWALTSKOSTEN
Bei juristischen Streitigkeiten müssen Verbraucher
mit höheren Kosten rechnen. Sowohl die Gerichtskosten als auch die
Mindestvergütung für Anwälte steigen. Bei einem Gang vor Gericht
fallen auch Kosten für Entschädigungen von Zeugen, Sachverständigen,
Dolmetschern, Übersetzern oder ehrenamtlichen Richtern an. Die
genauen Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert – je höher
desto teurer.
ADOPTIONEN
Wer sein Stiefkind adoptieren möchte, muss sich
künftig beraten lassen. Dabei gelten allerdings Ausnahmen für
lesbische Paare, deren Wunschkind in ihre Ehe oder feste
Partnerschaft hineingeboren wird. Gleichzeitig wurden
Auslandsadoptionen auf eigene Faust grundsätzlich verboten.
INKASSO
Die Inkassogebühren sinken für Schuldner kleiner
Beträge. Bei kleinen Forderungen von bis zu 50 Euro dürfen die Kosten
für die Schuldner nicht mehr höher ausfallen als die Forderung
selbst.
INSOLVENZEN
Überschuldeten Unternehmen und Verbrauchern wird der
Neustart nach einer Insolvenz erleichtert. Sie werden künftig in der
Regel bereits nach drei statt nach sechs Jahren von ihren
Restschulden befreit. Damit auch diejenigen profitieren, die durch
die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage gerieten, gilt das
rückwirkend für ab dem 1. Oktober beantragte
Insolvenzverfahren.
(lfr/dpa)
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