Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat laut einem Zeitungsbericht in insgesamt mehr als hundert Fällen Anträge auf Sterbehilfe ablehnen lassen.
Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 entschieden, dass schwerstkranken Menschen "in extremen Ausnahmesituationen" der Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung nicht verwehrt werden dürfe. Das Bundesgesundheitsministerium wies aber im Juni 2018 das BfArM an, auch in Extremfällen den Erwerb solcher Medikamente nicht zu erlauben. Oppositionspolitiker kritisieren das als Verstoß gegen geltendes Recht.
Spahn will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum seit vier Jahren geltenden Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe abwarten. Die Karlsruher Verfassungshüter wollen das Urteil am 26. Februar verkünden.
Das Verwaltungsgericht Köln forderte unterdessen laut "Tagesspiegel" das Bundesgesundheitsministerium auf, seinen Umgang mit dem Thema Sterbehilfe transparenter zu machen. So solle das Ministerium Informationen zu einer Ministervorlage herausgeben, in der Beamte das Karlsruher Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe bewerten. Die Kölner Gerichtsentscheidung erging dem Zeitungsbericht zufolge nach einer Auskunftsklage des "Tagesspiegel" im Eilverfahren.
(om/afp)