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Trotz Urteil: Spahn lässt über hundert Anträge auf Sterbehilfe ablehnen

Jens Spahn soll mehr als hundert Anträge auf Sterbehilfe pauschal ablehnen gelassen haben.
Jens Spahn soll mehr als hundert Anträge auf Sterbehilfe pauschal ablehnen gelassen haben.Bild: dpa
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Bericht: Spahn lässt über hundert Anträge auf Sterbehilfe ablehnen

13.01.2020, 10:4611.04.2024, 11:42
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat laut einem Zeitungsbericht in insgesamt mehr als hundert Fällen Anträge auf Sterbehilfe ablehnen lassen.

  • Laut einem Gerichtsurteil hätten diese einzeln geprüft werden müssen. Spahn habe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jedoch angewiesen, die Anträge pauschal zurückzuweisen.
  • In 102 Fällen versagte das Institut demnach schwerstkranken Patienten auf Weisung Spahns den Zugang zu tödlichen Medikamenten, wie der "Tagesspiegel" berichtet.
  • In 31 weiteren Fällen sei noch keine Entscheidung getroffen worden, zitierte die Zeitung Angaben des Amtes. 24 Patienten verstarben laut "Tagesspiegel" während der Wartezeit.

Verstoß gegen geltendes Recht?

Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 entschieden, dass schwerstkranken Menschen "in extremen Ausnahmesituationen" der Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung nicht verwehrt werden dürfe. Das Bundesgesundheitsministerium wies aber im Juni 2018 das BfArM an, auch in Extremfällen den Erwerb solcher Medikamente nicht zu erlauben. Oppositionspolitiker kritisieren das als Verstoß gegen geltendes Recht.

Spahn will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum seit vier Jahren geltenden Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe abwarten. Die Karlsruher Verfassungshüter wollen das Urteil am 26. Februar verkünden.

Das Verwaltungsgericht Köln forderte unterdessen laut "Tagesspiegel" das Bundesgesundheitsministerium auf, seinen Umgang mit dem Thema Sterbehilfe transparenter zu machen. So solle das Ministerium Informationen zu einer Ministervorlage herausgeben, in der Beamte das Karlsruher Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe bewerten. Die Kölner Gerichtsentscheidung erging dem Zeitungsbericht zufolge nach einer Auskunftsklage des "Tagesspiegel" im Eilverfahren.

(om/afp)

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