Die Klimabewegung "Letzte Generation" steht zunehmend in der Kritik: Nach Aktionen, bei denen Kunstwerke mit Speisen beworfen wurden, hat ein tödlicher Unfall in Berlin die Forderung nach harten Maßnahmen weiter befeuert. Die Aktivist:innen hatten die Bundesregierung um Gespräche gebeten. Justizminister Marco Buschmann (FDP) stellt nun klar: Gespräche mit den Aktivist:innen wird es nicht geben.
Eine Radfahrerin in Berlin war von einem Betonmischer überfahren worden – gleichzeitig hatten die Klimaaktivist:innen eine Straße besetzt und so einen Stau provoziert, in dem auch ein Rettungsfahrzeug festhing. Inwiefern diese Verzögerung den Tod der Radfahrerin bedingt hat, ist bisher nicht abschließend geklärt. Seither haben die Aktionen der Aktivist:innen weiter zugenommen.
Die Klima-Gruppe hatte angekündigt, weitere Proteste von Gesprächen mit der Bundesregierung abhängig zu machen. Ein Anliegen, das Buschmann klar ausschließt. Auf Twitter verteidigt er seine Entscheidung vor harscher Kritik.
Im Gespräch mit dem rbb-inforadio erklärt Buschmann, dass Demonstrationen "urdemokratisch" seien und daher jedermanns gutes Recht. Allerdings, so stellt er klar:
Auf Twitter postet der Justizminister das Interview und schreibt: "Das ist keine Grundlage für ein Gespräch." Unter dem Beitrag hagelt es Kritik – doch der Justizminister verteidigt sich.
Ein User schreibt zum Beispiel: "Klar, Reden ist ja auch so undemokratisch. Könnte ja was bringen." Buschmanns Social-Media-Team erwidert, dass es darum nicht ginge. "Das Anliegen ist wichtig, doch der Zweck heiligt nicht alle Mittel." Die Aktionen der "Letzten Generation" dürften nicht nachträglich legitimiert werden – was eine Aufnahme der Gespräche aus Sicht von Buschmann und dessen Team darstelle.
Andere User:innen werfen dem Minister vor, Angst vor jungen Menschen zu haben und mit Unternehmen, die Rechtsbrüche begingen, dennoch ins Gespräch zu gehen.
Andere Twitter-Nutzer:innen fordern ein härteres Vorgehen gegen die Klimaaktivist:innen. Hier erklärt Team Buschmann: "Es finden bereits Verurteilungen statt bei Verhaltensweisen, die durch das Strafrecht erfasst sind – beispielsweise die Nötigung." Es könne sein, dass auch Ersttäter:innen eine Freiheitsstrafe drohe.
Härtere Strafen lehnt der Justizminister im Interview mit dem rbb-Inforadio allerdings ab.