Stephan Thomae (FDP) will der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung per Gesetz staatliche Zuschüsse verwehren. Bild: IMAGO / Future Image
Deutschland
Politische Stiftungen machen Bildungsarbeit und forschen zu gesellschaftlichen Themen und politischen Prozessen. Diesen Stiftungen wird eine Nähe zu einer Partei zugeschrieben, was sich oft bei der Namensgebung der Stiftungen niederschlägt. So ist beispielsweise die Konrad-Adenauer-Stiftung nach dem ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik benannt und steht der CDU nahe.
Der SPD steht die Friedrich-Ebert-Stiftung nahe und der FDP die Friedrich-Naumann-Stiftung. Der rechtspopulistischen, in Teilen rechtsextremen AfD steht die Desiderius-Erasmus-Stiftung nahe. Sie wurde 2017 gegründet und wird von Erika Steinbach geleitet. Die umstrittene AfD-Politikerin war 2017 aus der CDU ausgetreten und hat 2018 den Vorsitz der Stiftung übernommen.
Erika Steinbach ist Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung.Bild: dpa / Uli Deck
Ihre Stiftung scheiterte daran, staatliche Zuschüsse für ihre kontroverse Arbeit zu bekommen. Immer wieder hatten die Parteien in den Gremien der AfD-nahen Stiftung diese Gelder verwehrt. Die AfD sieht die ihr nahestehende Stiftung benachteiligt und ist vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gezogen.
Was sagen die Richter:innen in Karlsruhe dazu?
Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht nun mit der mündlichen Verhandlung über die Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung begonnen. In Karlsruhe müssen sich die Richter:innen mit der Frage befassen, ob die AfD und ihre Stiftung in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt worden ist.
Generell gilt: Der Bundestag entscheidet über die Finanzierung der Stiftungen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Dabei orientieren sich die Gremien-Vertreter:innen auch an einer gemeinsamen Erklärung der etablierten politischen Stiftungen von 1998. Die Erklärung besagt: Stiftungen sollten dann gefördert werden, wenn die ihnen nahestehende Partei mindestens zweimal hintereinander in den Bundestag einzieht.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt über die Klage der Stiftung zu verwehrten staatlichen Zuschüssen.Bild: dpa / Uli Deck
Das trifft seit der vergangenen Bundestagswahl 2021 auch auf die AfD und der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung zu. Im aktuellen Haushaltsgesetz wurde jedoch auch festgelegt, dass nur solche Stiftungen Zuschüsse bekommen sollen, die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.
Dass dies auf die Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht zuträfe, ist bislang die Grundlage dafür, dass sie keine staatlichen Zuschüsse erhalten hat. Was die AfD jetzt anzweifelt.
Die AfD fühlt sich benachteiligt: Es sei "absurd", dass andere Fraktionen und Parteien sich "anmaßten, Richter zu spielen" über die Verfassungsmäßigkeit von Stiftungen, sagte AfD-Vize Peter Boehringer vor der Verhandlung in Karlsruhe. Die beiden Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel wittern sogar eine systematische Benachteiligung.
Stiftungsgesetz mit festen Kriterien fehlt bislang
"Eine eigenständige gesetzliche Regelung existiert nicht", hielt Gerichtsvizepräsidentin Doris König zu Beginn der Verhandlung in Karlsruhe fest.
Die FDP fordert daher, staatliche Zuschüsse für die Desiderius-Erasmus-Stiftung per Gesetz zu verhindern. Es dürfe kein Geld aus Bundesmitteln dazu verwendet werden, "rechte Kaderschmieden zu fördern", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).
Stephan Thomae (FDP) fordert ein Gesetz, dass die staatlichen Zuschüsse für parteinahe Stiftungen klärt.Bild: IMAGO / Jürgen Heinrich
Der FDP-Politiker forderte "ein Stiftungsgesetz mit festen Kriterien". Darin solle festgelegt werden, dass eine Stiftung erst dann Fördermittel erhält, wenn die ihr nahestehende Partei mindestens drei volle Wahlperioden im Bundestag vertreten ist.
Für die AfD würde dies bedeuten: Erst wenn diese Wahlperiode beendet ist, sie nach einer künftigen Bundestagswahl wieder ins Parlament einzöge und die kommende Wahlperiode ebenfalls abschließen würde, würde ihre Stiftung dann unterstützt werden. Das wäre gegenüber zwei anderen Parteien nur fair, meint Stephan Thomae.
Auch die den Grünen und Linken nahestehenden Stiftungen hätten staatliche Gelder erst zwölf beziehungsweise 15 Jahre nach dem erstmaligen Einzug in den Bundestag erhalten, argumentierte Thomae.
Das Bundesverfassungsgericht will klären, ob es ein Recht auf "gleichheitsgerechte Stiftungsförderung" bestehe, sagte Gerichtsvizepräsidentin König. Es sei zu prüfen, ob staatliche Zuschüsse in einem besonderen Gesetz geregelt werden müssten. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten verkündet.
(Mit Material von afp)
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