Die Stadt Aachen muss Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen, wenn die Grenzwerte für die Luftbelastung durch andere Maßnahmen bis zum Ende des Jahres nicht eingehalten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht am Freitag.
Es sei sehr wahrscheinlich, dass es zu einem Dieselfahrverbot komme, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Die verschiedenen Maßnahmen sollten nun in einer Analyse geprüft werden. Mit Ergebnissen sei in zwei bis drei Wochen zu rechnen.
Es ist das erste Verfahren nach dem Grundsatzurteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Dieselfahrverboten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, um die Stadt Aachen zur Einhaltung der Grenzwerte zu zwingen.
Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten Ende Februar exemplarisch an den Fällen Stuttgart und Düsseldorf entschieden, dass Dieselfahrverbote in Städten als letztes Mittel zur Luftreinhaltung möglich sind. Die Einführung müsse aber verhältnismäßig – das heißt vor allem mit zeitlichem Vorlauf – sein.
Als erste Großstadt hatte Hamburg unlängst zwei vielbefahrene Straßen im Stadtteil Altona für ältere Diesel-Fahrzeuge gesperrt, die die Abgasnorm Euro 6 für Pkw beziehungsweise VI für Lkw nicht erfüllen.
(reuters)