Nach Medienberichten über Vorwürfe gegen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat sich die Berliner Staatsanwaltschaft jetzt zu Wort gemeldet und dabei klar Stellung bezogen. Die Behörde stellt fest, dass es keinen Verdacht auf ein strafbares Verhalten gebe.
Da "kein Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens" vorhanden sei, hat die Abteilung für Korruptionsbekämpfung der Behörde ihren Prüfvorgang offiziell beendet und geschlossen.
Die Prüfung habe "weder einen – ohnehin fernliegenden – Anfangsverdacht wegen Abgeordnetenbestechung (...) noch wegen Vorteilsannahme" ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Es habe auch keine Hinweise gegeben, dass an den Kredit Erwartungen an künftige oder die Honorierung früherer Entscheidungen geknüpft gewesen seien, auch nicht mit Blick auf die "Schaffung eines generellen Wohlwollens".
Nur bei ausreichenden Anhaltspunkten für ein strafbares Verhalten wäre die Generalstaatsanwaltschaft zu Ermittlungen berechtigt gewesen.
Tätig geworden war sie nach Medienberichten, weil Linder einer Bank erst ein Grußwort geschickt und dann dort einen Kredit bewilligt bekommen hatte.
Christian Lindner hatte unmittelbar nach Veröffentlichung jegliche Vorwürfe zurückgewiesen.
(sw, mit Material der dpa)